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Die verschiedenen Abstimmungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz Anliegen aus der Bevölkerung sind. Der Bundesrat macht deshalb vorwärts, weshalb ab dem 1. April 2025 in der Schweiz bedeutende Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) in Kraft treten. Diese Reformen zielen darauf ab, die Altlastensanierung zu beschleunigen und die Strafverfolgung im Umweltbereich zu verschärfen. Unternehmen und Behörden stehen damit vor neuen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten.

Bezüglich Berichterstattungspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit haben wir in unseren letzten Insight zum ESG-Update ausführlich berichtet.

 

Am 14. März 2025 hat der Bundesrat die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) beschlossen, die am 1. April 2025 wirksam wird. Diese Gesetzesänderungen betreffen insbesondere die Bereiche Altlastensanierung, Lenkungsabgaben, Strafverfolgung im Umweltbereich sowie die Einführung von Informations- und Dokumentationssystemen. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe und Ziele der Gesetzesänderung, erläutert die juristischen Grundlagen und analysiert die praktischen Auswirkungen auf Unternehmen, Behörden und die Gesellschaft. Zudem werden Empfehlungen für die Praxis gegeben und ein Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen gewährt.

Altlastensanierung

Der Altlasten-Fonds wird bis 2032 Altlasten-Untersuchungen und bis 2045 entsprechende Sanierungen subventionieren. Neu ist, dass auch Sanierungen von Kinderspielplätzen und Hausgärten, die durch Schadstoffe belastet sind, finanziell unterstützt werden. Zudem beteiligt sich der Bund finanziell an Untersuchungen und Sanierungen von belasteten Standorten rund um Kehrichtverbrennungsanlagen oder bei Brand- und Löschübungsplätzen, die durch PFAS-haltige Löschschäume kontaminiert wurden.

Strafverfolgung im Umweltbereich

Angesichts der Tatsache, dass Umweltkriminalität zu einem weltweiten Milliardengeschäft geworden ist, wird das Strafrecht in diesem Bereich verschärft. Dies ermöglicht eine effektivere Verfolgung von organisierter Kriminalität und Geldwäsche im Zusammenhang mit Umweltvergehen. Die erleichterte Weitergabe von Informationen zwischen Strafverfolgungs- und Umweltbehörden soll die Effizienz der Strafverfolgung erhöhen.

Informations- und Dokumentationssysteme

Die Einführung neuer Informations- und Dokumentationssysteme dient der elektronischen Abwicklung von Verfahren sowie der elektronischen Geschäftsverwaltung und Datenbearbeitung. Dies soll den Datenaustausch zwischen den zuständigen Bundesstellen, den kantonalen Fachstellen sowie den Gesuchstellern und Meldepflichtigen vereinfachen und beschleunigen, beispielsweise beim Umgang mit Stoffen, Organismen und Abfällen.

Lenkungsabgaben

Die Verordnungen über die Lenkungsabgabe auf den Schwefelgehalt von Heizöl Extraleicht sowie von Benzin und Diesel werden aufgehoben. Diese Abgaben fanden aufgrund strengerer Vorschriften in der Luftreinhalte-Verordnung bereits seit 2009 keine Anwendung mehr.

Lärmschutz

Die Bestimmungen zum Lärmschutz im USG (Artikel 22 und 24) werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft treten, da zuvor eine Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) erforderlich ist.

Praktische Auswirkungen und Empfehlungen

  • Für Unternehmen

Unternehmen, insbesondere solche in der Abfallwirtschaft, im Baugewerbe und in der chemischen Industrie, müssen sich auf strengere Kontrollen und höhere Anforderungen bei der Sanierung von belasteten Standorten einstellen. Es ist ratsam, frühzeitig interne Compliance-Programme zu überprüfen und anzupassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

  • Für Behörden

Behörden auf Bundes- und Kantonsebene sollten ihre internen Prozesse optimieren, um den effizienten Einsatz der neuen Informations- und Dokumentationssysteme sicherzustellen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Umwelt- und Strafverfolgungsbehörden ist essenziell, um Umweltkriminalität effektiv zu bekämpfen.

  • Für die Gesellschaft

Die Gesetzesänderungen stärken den Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit. Die Förderung der Sanierung von Kinderspielplätzen und Hausgärten trägt dazu bei, die Lebensqualität in Wohngebieten zu erhöhen. 

Fazit und Ausblick

Die Teilinkraftsetzung der Änderungen des Umweltschutzgesetzes markiert einen wichtigen Schritt in Richtung eines effektiveren Umweltschutzes in der Schweiz. Die verschärften Regelungen zur Altlastensanierung und zur Strafverfolgung im Umweltbereich setzen klare Signale für den Schutz von Umwelt und Gesundheit. Unternehmen und Behörden sind gefordert, sich den neuen Anforderungen anzupassen und ihre Prozesse entsprechend zu optimieren. Zukünftige Entwicklungen könnten weitere Verschärfungen oder Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, um den Herausforderungen im Umweltschutz gerecht zu werden.

Quellen 

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-104482.html