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Dr. Dennis Jennessen untersucht in seiner Anmerkung zu einem Urteil des LG Berlin II, welche äußerungsrechtlichen Sorgfaltspflichten reichweitenstarke Influencer bei Verdachtsäußerungen beachten müssen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für sie dieselben Maßstäbe gelten wie für klassische Medien.

Influencer haben die öffentliche Medienlandschaft grundlegend verändert. Als Einzelpersonen verfügen sie über Reichweiten und Einflussmöglichkeiten, die teilweise mit denen klassischer Medien vergleichbar sind oder diese sogar übertreffen.

Das LG Berlin II befasst sich in seinem Urteil vom 10. März 2026 als eines der ersten Gerichte mit den Sorgfaltspflichten reichweitenstarker Influencer. Die Entscheidung behandelt insbesondere die Voraussetzungen, unter denen Influencer einen Verdacht gegenüber einem großen Publikum äußern dürfen, und die Anforderungen an die vorherige Überprüfung entsprechender Vorwürfe.

Dr. Dennis Jennessen ordnet die Entscheidung ein und beleuchtet ihre Bedeutung für Influencer sowie für die Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die Urteilsanmerkung „Verdachtsäußerungen in Social Media“ ist in der AfP, Zeitschrift für das gesamte Medienrecht, Band 57, Heft 3/2026, S. 265 ff., im Verlag Dr. Otto Schmidt erschienen.