Die Schweiz plant einen bedeutenden Schritt im Steuerdatenaustausch mit den USA: Der Wechsel vom bisherigen FATCA-Modell 2 zum Modell 1 steht bevor. Dieser Übergang zum automatischen und gegenseitigen Informationsaustausch bringt für Schweizer Finanzinstitute und ihre Kunden erhebliche Veränderungen mit sich. Erfahren Sie, welche Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
Am 7. März 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für ein neues FATCA-Abkommen eröffnet, das den Wechsel vom aktuellen Modell 2 zum Modell 1 vorsieht. Diese Umstellung zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den USA zu intensivieren und zu vereinfachen. Für Schweizer Finanzinstitute und ihre Kunden bedeutet dies eine Anpassung an neue Meldepflichten und Prozesse.
Was ist das «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA)?
Der „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) ist ein US-amerikanisches Gesetz, das 2010 eingeführt wurde, um Steuerhinterziehung durch im Ausland gehaltene Vermögenswerte von US-Steuerpflichtigen zu bekämpfen. FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Informationen über Konten von US-Personen an die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) zu melden. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen, wie beispielsweise eine Quellensteuer von 30 % auf US-Erträge.
Bisherige Umsetzung in der Schweiz
Seit dem 2. Juni 2014 setzt die Schweiz FATCA nach dem sogenannten Modell 2 um. Dabei melden Schweizer Finanzinstitute die Kontodaten von US-Kunden mit deren Zustimmung direkt an die US-Steuerbehörde. Bei fehlender Zustimmung müssen die USA die Daten über den ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Dieses Modell führte zu einem einseitigen Informationsfluss von der Schweiz in die USA, ohne dass die Schweiz im Gegenzug Informationen erhielt.
Wechsel zum Modell 1
Mit dem Wechsel zu Modell 1 soll ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch etabliert werden. Konkret bedeutet dies, dass Schweizer Finanzinstitute die relevanten Kontodaten nicht mehr direkt an die US-Behörden übermitteln, sondern an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese leitet die Informationen anschliessend an den IRS weiter. Im Gegenzug erhält die Schweiz von den USA Daten über Konten von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen. Dieser bilaterale Austausch erhöht die Transparenz und stärkt die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Die Schweiz erhält erstmals systematisch Informationen über Konten von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen in den USA, was die Bekämpfung von Steuerhinterziehung erleichtert. Durch die zentrale Meldung an die ESTV wird zudem der Prozess für Schweizer Finanzinstitute standardisiert und vereinfacht. Klare Meldewege und Zuständigkeiten sollen daher Unsicherheiten und potenzielle Konflikte reduzieren.
Herausforderungen und Handlungsbedarf für Finanzinstitute
Der Übergang zu Modell 1 bringt für Schweizer Finanzinstitute einige Herausforderungen mit sich:
Die Anpassung interner Prozesse wird ein sehr relevantes Thema. Die Meldeprozesse müssen entsprechend den neuen Anforderungen umgestellt werden. Dementsprechend müssen Mitarbeiter über die neuen Meldepflichten und Prozesse informiert und geschult werden. Darüber hinaus sollen Kunden sollten über die Änderungen und deren Auswirkungen auf ihre Konten informiert werden, um Transparenz und Vertrauen zu gewährleisten.
Zeitplan und nächste Schritte
Die Vernehmlassung zum neuen FATCA-Abkommen läuft bis zum 14. Juni 2025. Anschliessend wird der Bundesrat die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Ziel ist es, das neue Abkommen per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Fazit und Ausblick
Der geplante Wechsel vom FATCA-Modell 2 zu Modell 1 markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Gleichbehandlung im internationalen Steuerdatenaustausch. Für Schweizer Finanzinstitute bedeutet dies zwar kurzfristig Anpassungsaufwand, langfristig jedoch Vorteile durch klare Prozesse und erhöhte Rechtssicherheit. Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Akteure die Umstellung umsetzen und welche weiteren Schritte in Richtung eines global standardisierten Informationsaustauschs folgen werden.