Anmerkung zu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.7.2025 – 16 U 80/24
Das OLG Frankfurt am Main befasst sich in seiner Entscheidung mit dem öffentlich ausgetragenen Streit zweier bekannter Influencer und den damit im Zusammenhang stehenden äußerungs- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob abwertende öffentliche Aussagen zwischen Influencern, in diesem Fall Streamern, neben persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche begründen können und wo in der streitgegenständlichen Konstellation die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unzulässiger Herabsetzung zu ziehen ist.