Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem 32. Tätigkeitsbericht des EDÖB

Künstliche Intelligenz wird uns Menschen nicht ersetzen, aber es beeinflusst neben unserer Arbeitsweise auch die Entwicklung der Produkte und Dienstleistungen unserer Mandanten. KI oder AI („Artificial Intelligence“) ist gar nicht neu – die Entwicklung und der praktische Einsatz hat aber ein exponentielles Wachstum erfahren. Der rasante Aufstieg und die mittlerweile fast täglichen Neuentwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz werfen zahlreiche spannende und zum Teil hochkomplexe Rechtsfragen auf. Die Marktdurchdringung von generativen KI-Modellen, wie dem Large Language Modell ChatGPT, und die damit einhergehenden rechtlichen, gesellschaftlichen und politischen Debatten zeigen, dass es sich dabei nicht nur um einen Trend, sondern um einen gewaltigen wirtschaftlichen Umbruch handelt.
Wir beraten Unternehmen, die eigene KI-Tools entwickeln oder bestehende KI-Tools in das eigene Geschäftsmodell implementieren wollen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine effektive Beratung mit dem Ziel, mögliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Wir sind davon überzeugt, dass Innovationen auch im Rahmen rechtlicher Regulierung gestaltbar sind und die Chancen von künstlicher Intelligenz genutzt werden können.
Die Integration von KI-Systemen in Ihr Unternehmen kann sowohl technische als auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Ob es um die Einbindung eines hilfreichen Chatbots auf Ihrer Website geht oder um die komplette Integration von generativer KI in Ihre Geschäftsprozesse – wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Wir unterstützen Sie bei der datenschutzrechtlichen Analyse der Integration von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen. Dabei prüfen wir, welche datenschutzrechtlichen Konstellationen für die Integration und Nutzung der KI-Systeme vorliegen (Auftragsverarbeitung, Joint Controller oder Controller-zu-Controller) und erstellen bzw. prüfen die erforderlichen Rechtstexte (z.B. Auftragsverarbeitungsverträge, Joint-Controller Vereinbarungen etc.). Darüber hinaus prüfen, ergänzen und erstellen wir Datenschutzinformationen und unterstüzen Sie – sofern erforderlich – bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen. Auch bei der rechtssicheren Gestaltung von KI-gestütztem Profiling und Werbescoring können Sie sich auf unsere Expertise verlassen.
Wenn Sie als Anbieter von KI-Technologien Leistungen erbringen oder als Unternehmen die Leistungen von KI-Anbietern nutzen möchten, ist die rechtssichere Gestaltung von Verträgen elementar. Neben der klaren Definition des Leistungsumfangs stellen sich im Zusammenhang mit KI insbesondere Fragen zum Umfang der Nutzungsrechteeinräumung bzw. Lizenzen und der Haftung. Wir entwerfen, prüfen oder verhandeln für Sie Verträge im Zusammenhang mit KI-Leistungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt sind.
Setzt ein Unternehmen KI ein, z.B. um Content zu erstellen, haftet es für den KI-generierten Inhalt nach außen in vollem Umfang. Daher sollten frühzeitg Prozesse etabliert werden, die die Risiken des KI-Einsatzes adressieren und minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung solcher Prozesse und der Erstellung von KI-Richtlinien in Ihrem Unternehmen. Von ethischen Leitlinien bis hin zu konkreten Handlungsanweisungen – wir sorgen dafür, dass Ihre KI-Richtlinien rechtssicher und an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst sind.
Wer KI-basierten Produkte und Leistungen, z.B. als KI-Software-as-a-Service, im B2B oder B2C anbietet, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen in AGB bzw. Nutzungsbedingungen regeln und ggf. – soweit zulässig – von gesetzlichen Vorgaben abweichen. Wir unterstützen Sie dabei, klare und verständliche Bedingungen zu erstellen, die die rechtlichen Risiken für Ihr Unternehmen minimieren, das geltende AGB- (und ggf. Verbraucher-)Recht berücksichtigen und gleichzeitig Ihren Kunden faire Bedingungen für die Nutzungen Ihrer Produkte und Leistungen bieten.
Aktuell gibt es noch kein „KI-Recht“. Aber der europäische „AI-Act“ (auch „KI-Verordnung“ genannt), steht in den Startlöchern und verspricht weitere Compliance-Vorgaben und hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z.B. bei fehlender Transparenz. Die Einhaltung der KI-Gesetzgebung der EU kann komplex und herausfordernd sein. Wir beraten Sie dabei, wie Sie die relevanten Bestimmungen mit vertretbarem Aufwand einhalten und gleichzeitig das Potenzial von KI voll ausschöpfen können.
Die Nutzung von Trainingsdaten für KI-Systeme kann komplexe Fragen zu Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht aufwerfen. Wir helfen Ihnen dabei, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die richtige Balance zwischen effizientem Datenmanagement und rechtskonformer Praxis zu finden. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich sowohl nationales als auch internationales Recht.
Wir beraten Entwickler und Unternehmen, die KI-Tools einsetzen wollen, bei den schwierigen Fragen geistigen Eigentums, die sich bei der KI-Nutzung stellen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen verfügbare Inhalte, Informationen oder Daten zum Training von KI-Tools genutzt werden? Wann sind KI-erzeugte Inhalte (urhebeber-) rechtlich geschützt und wie kann man vertraglich nachhelfen?