KI in der Bundesverwaltung: Was ist erlaubt – und wer trägt die Verantwortung?
Die Schweizer Bundesverfassung sagt: Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet. Das heißt aber nicht, dass sie sich im rechtsfreien Raum bewegt, auch, wenn es sich vielleicht oft so anfühlen mag. Künstler:innen und auch Modeunternehmen müssen beispielsweise das geistige Eigentum, das Wettbewerbsrecht sowie den Kulturgüter- und Datenschutz beachten. Wer sich hier nicht auskennt, kann oft auf dünnes Eis gelangen.
Die Registrierung einer Marke oder eines Designs ist eine Grundvoraussetzung für die Sicherung Ihres geistigen Eigentums. In den sehr förmlichen Anmeldeverfahren kann man viele Fehler machen. Wir finden die passgenauen Strategien, übernehmen die Anmeldungen und begleiten das weitere Verfahren.
Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Verteidigung von geistigen Eigentumsrechten. Wir setzen für unsere Mandanten Ansprüche im Falle der Verletzung von Marken- und anderen geistigen Eigentumsrechten durch.
Viele Absprachen werden in der Kreativbranche informeller getroffen, als dies in übrigen Geschäftsfeldern übrig ist. Wir helfen dabei, Vertragsbeziehungen klar und rechtssicher zu regeln – vom model release bis zur AGB.
Wer geistige Eigentumsrechte vermarkten will, kommt um Kooperationen mit Dritten nicht herum. Wir beraten und unterstützen Sie, wenn IP-Rechte übertragen bzw. lizenziert werden sollen. Dabei suchen wir die besten Verwertungsmöglichkeiten für Sie.
Künstler:innen und Modeschaffende müssen umfangreiche Compliance-Vorschriften beachten, von Textilkennzeichnung und Lieferkettenverfolgung bis Geldwäsche. Wir helfen, den Überblick zu behalten.
Wer seine Marken nicht pflegt, schwächt sich selbst. Die Registrierung ähnlicher oder identischer Marken durch Dritte verwässert das eigene Markenrecht. Eine regelmäßige Überwachung der Register steuert dem entgegen. Meist lassen sich Kollisionen unkompliziert vermeiden. Wir bieten Überwachungsdienste an.
Ein Unternehmen zu gründen, ohne vorab nach einschlägigen älteren Rechten Dritter zu suchen, kann unangenehme Folgen haben. Es droht der Totalverlust aller Investitionen in die Markenentwicklung. Wir recherchieren nach älteren Rechten und machen Risikoanalysen – bereits vor der Anmeldung.
Kunstschaffende müssen Persönlichkeitsrechte anderer beachten. Dazu gehört das Recht am eigenen Bild und die DSGVO. Auch bei der Vertragsabwicklung sind datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Wir erstellen Rechtsgutachten zu allen Fragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Wettbewerbsrecht, Vertriebsrecht und prüfen Geschäftskonzepte auf Machbarkeit.
Checklisten und Übersichten zur Umsetzung von NIS 2.
Eine KI-Policy allein schafft noch keine Governance. Entscheidend ist, dass Unternehmen wissen, welche KI-Systeme eingesetzt werden, wer über deren Einsatz entscheidet, welche Risiken akzeptiert werden und wie Beschaffung, Betrieb, Kontrolle und Eskalation organisatorisch verankert sind. Das Training vermittelt ein umsetzbares Governance-Modell für Unternehmen, die KI kontrolliert skalieren wollen.
Künstliche Intelligenz wird im Unternehmen häufig schneller produktiv eingesetzt, als rechtliche, vertragliche und organisatorische Leitplanken aufgebaut werden. Das Training zeigt, wie konkrete KI-Anwendungsfälle von der Idee bis zum laufenden Betrieb strukturiert und risikobasiert geprüft, freigegeben und kontrolliert werden können - mit Fokus auf Schweizer Recht und relevanten EU-Bezügen.
Die Schweiz will ihre Cyberregulierung grundlegend neu ordnen. Ein eigenständiges Cybersicherheitsgesetz soll Hersteller digitaler Produkte ebenso erfassen wie Betreiber kritischer Infrastrukturen, Hosting- und Cloud-Anbieter. Für Unternehmen geht es dabei nicht nur um neue IT-Sicherheitsanforderungen: Auch Produktentwicklung, Management, Legal und Compliance dürften betroffen sein. Das kann mehr Klarheit schaffen – droht aber gleichzeitig auch neue Doppelspurigkeiten zu erzeugen. Entscheidend wird sein, ob es dem Gesetzgeber gelingt, europäische Standards, wirksame Cybersicherheit und praktikable Compliance zusammenzubringen.
KI-Trainingsdaten, Digital Omnibus, der Schutz biometrischer Kinderdaten und Versammlungsfreiheit stehen im Mittelpunkt der Folge 191.
Wer seine Daten für Werbung durch «Partner» freigibt, muss offenbar auch wissen, wer diese Partner tatsächlich sind. In der Rechtssache C-317/25 – Groupe Canal + schlägt Generalanwalt Dean Spielmann dem EuGH eine entsprechend strenge Linie vor: Eine pauschale Einwilligung zugunsten nicht näher benannter «Partner» soll elektronische Direktwerbung grundsätzlich nicht legitimieren. Für Unternehmen, die Leads, Kundendaten oder Werbekontakte von Dritten beziehen, könnte die Entscheidung erhebliche praktische Folgen haben.
Immer donnerstags, 10-11 Uhr. Jetzt kostenlos anmelden! Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie gerne eine Nachricht an friedrich@haerting.de. Sie suchen auch externe Webinare und Veranstaltungen? Diese finden Sie unter Termine.
Kameras, Radarsensoren und KI können Stürze erkennen und Pflegepersonal alarmieren. Doch wo technische Assistenz in Schlafzimmern, Patientenzimmern oder anderen privaten Bereichen eingesetzt wird, steht besonders viel auf dem Spiel. EDÖB und privatim zeigen in einem neuen Leitfaden, welche Grenzen das Datenschutzrecht setzt. Für Spitäler und Pflegeeinrichtungen bedeutet dies vor allem: Überwachung darf kein Standardinstrument werden – und Datenschutz muss bereits beim Einkauf der Technologie beginnen.
Smartwatches sind im Büro längst Alltag. Mit Smartglasses kommt nun eine neue Generation von Wearables hinzu, die Kameras, Mikrofone und KI-Funktionen direkt am Körper trägt. Für Unternehmen entstehen dadurch neue Risiken: Vertrauliche Gespräche können aufgezeichnet, Personen unbemerkt gefilmt und Daten in externe Clouds übertragen werden. Der EDÖB warnt vor den Datenschutzrisiken von Wearables. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre bestehenden Datenschutz- und IT-Policies noch ausreichen.
Die EU weitet die Informationspflichten zu Gewährleistungsrechten und Garantien im Handel deutlich aus. Ab 27.9.2026 müssen Online- und stationäre Händler standardisierte Musterhinweise („harmonisierte Mitteilung“ und – unter engen Voraussetzungen – ein Garantielabel) verwenden.