Es geht vorwärts im Umweltrecht!
Die verschiedenen Abstimmungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Nachhaltigkeit und Umweltschutz Anliegen aus der Bevölkerung sind. Der Bundesrat macht deshalb vorwärts, weshalb ab dem 1. April 2025 in der Schweiz bedeutende Änderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) in Kraft treten. Diese Reformen zielen darauf ab, die Altlastensanierung zu beschleunigen und die Strafverfolgung im Umweltbereich zu verschärfen. Unternehmen und Behörden stehen damit vor neuen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten. Bezüglich Berichterstattungspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit haben wir in unseren letzten Insight zum ESG-Update ausführlich berichtet.
