BVerwG weist Staatstrojaner-Klage gegen BND zurück: Rechtsschutz gegen Nachrichtendienste in Deutschland bleibt lückenhaft
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unsere Klage für Reporter ohne Grenzen gegen den Einsatz des Staatstrojaners durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde in den Abendstunden des gestrigen Tages verkündet.
