Barrierefreie Websites & Apps: Neue Pflichten nach dem Entwurf des neuen Schweizer BehiG

Der Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnet Schweizer Unternehmen grosse Chancen, er bringt aber auch eine Vielzahl an regulatorischen Anforderungen mit sich. Ob Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung, Datenschutz (DSGVO), Künstliche Intelligenz (KI), Nachhaltigkeitsberichte (ESG) oder branchenspezifische Richtlinien: Wer in der EU tätig sein will, muss wissen, welche Vorgaben greifen.
Ein Ehevertrag ist weit mehr als ein juristisches Vorsorgedokument – er ist ein zentrales Instrument zur Vermögenssicherung, besonders für Unternehmer, Erben und vermögende Privatpersonen. Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung mag oft genügen, zeigt jedoch im Trennungs- oder Scheidungsfall schnell seine Grenzen. Wirtschaftliche Interessen, familiäre Verpflichtungen und emotionale Spannungen geraten dann leicht in Konflikt.
Was bislang an aufwendige Studien und Jahre (wenn nicht sogar Jahrzehnte) lange Forschungsarbeit geknüpft war, ist nun innert sehr kurzer Zeit Realität geworden: Eine Künstliche Intelligenz (KI) hat eigenständig ein neues Antibiotikum gegen multiresistente Keime entwickelt, ganz ohne menschliche Hilfe und lange klinische Studien. Das mediale Echo in der medizinischen Forschung war entsprechend gross. Kommt nun der Wendepunkt in der Forschung?
Unter dem Titel „Vom Paragraphen zur Praxis“ diskutieren Expert:innen aus Recht, Verwaltung und Versicherungswirtschaft die regulatorischen Neuerungen, deren Auswirkungen auf Unternehmen und zeigen konkrete Handlungsempfehlungen – u.a. zu Meldepflichten, Absicherung von Cyberrisiken und den Anforderungen an digitale Produkte.
Viele Vorsorgeeinrichtungen haben zwar erste Massnahmen umgesetzt, doch zentrale Pflichten wie Verfahrensverzeichnisse aufgeteilt in Verfahren nach BVG-Obligatorium und privater Versicherung, Bearbeitungsverzeichnisse, Datenschutzfolgenabschätzungen oder klare Zuständigkeiten sind teils noch lückenhaft. Mit Blick auf neue Risiken erhöht der EDÖB seine Aufmerksamkeit. Was zu tun ist und wie Sie rechtssicher aufgestellt sind, lesen Sie hier.