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Was das neue Diskriminierungsverbot von Schweizer Kunden genau beinhaltet und welche Massnahmen Deutsche Unternehmen nun treffen müssen, erfahren Sie in diesem Webinar.

 

Am 1. Januar 2022 trat der neue Art. 3a des Bundesgesetztes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, wonach im Fernhandel Schweizer Kunden nicht diskriminiert werden dürfen. So darf ein Kunde aus der Schweiz grundsätzlich nicht bei den Preisen diskriminiert werden. Auch darf einem Schweizer Kunde ohne dessen Zustimmung nicht direkt den Zugang zu einem Online-Shop blockiert werden. Deutsche Online-Shops müssen daher Schweizer Kunden grundsätzlich gleich behandeln wie einheimische Kunden.