Direkt zum Inhalt wechseln

Hier die Aufzeichnung vom 22.10. ansehen!

Händler müssen sich auf neue Regelungen für die Angabe von Preisen gefasst machen. Denn die EU hat das europäische Verbraucher- und Wettbewerbsrecht auf den Prüfstand gestellt und mit der sogenannten „Omnibus-Richtlinie“ (EU) 2019/2161 gleich vier europäische Richtlinien geändert – Hiervon betroffen ist die Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG). Verschärft werden insbesondere die Voraussetzungen für die Werbung mit Preisermäßigungen. Danach können Händler nicht mehr frei entscheiden, welchen alten Preis sie dem neuen Preis gegenüberstellen. Erleichtert wird hingegen der Verkauf von leicht verderblichen und nur kurz haltbaren Waren.

Die Rechtsanwälte Julius Mayer und Philip Freytag geben einen Überblick über den geänderten Rechtsrahmen für Preisangaben und ordnen diesen für die Praxis ein. Zudem zeigen sie auf, wie der aktuelle Entwurf der Novelle der Preisangabenverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums die Richtlinie der EU umsetzt. Im Rahmen des Webinars diskutieren wir folgende Fragen:

  • Bis wann müssen die neuen Regelungen umgesetzt sein?
  • Änderung der Richtlinie über Preisangaben: Welche Regelungen sind neu?
  • Werbung mit Preisermäßigungen: Was ändert sich für den E-Commerce?
  • Auswirkungen auf die Preisangabenverordnung: Wie setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie der EU um?