Ab dem 1. Mai 2025 treten in der Schweiz neue Regeln für den Strassengüterverkehr in Kraft. Diese zielen darauf ab, Scheinfirmen in der Schweiz zu verhindern und einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten. Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen, um Compliance sicherzustellen und Sanktionen zu vermeiden.
Der Bundesrat hat am 14. März 2025 Änderungen an der Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV) beschlossen. Diese Anpassungen betreffen insbesondere den Nachweis des Unternehmenssitzes und die Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit. Ziel ist es, den Wettbewerb im Transportgewerbe in der Schweiz zu fairer zu gestalten und damit auch die Professionalisierung der Branche zu fördern.
Hintergrund der Gesetzesänderungen
In der Sommersession 2024 hat das Parlament verschiedene Anpassungen des Bundesgesetzes zur Zulassung von Strassentransportunternehmen beschlossen. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung der Zulassungspflicht für Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr Lieferwagen über 2,5 Tonnen einsetzen. Zudem wurden Massnahmen gegen Scheinfirmen, sogenannte „Briefkastenfirmen“, beschlossen. Diese Änderungen sollen einen faireren Wettbewerb und die Professionalisierung im Transportgewerbe fördern.
Wesentliche Änderungen im Überblick
- Nachweis des Unternehmenssitzes: Die Verordnung enthält künftig präzisere Vorschriften zum Nachweis des Unternehmenssitzes. Dies soll verhindern, dass ausländische Transportunternehmen in der Schweiz Briefkastenfirmen gründen, um das Kabotageverbot (Kabotage = das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen) zu umgehen. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass sie tatsächlich in der Schweiz ansässig sind und hier ihre effektive Geschäftstätigkeit ausüben.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit wurden angepasst. Für leichte Fahrzeuge wurden spezifische Beträge festgelegt, die Unternehmen als Nachweis erbringen müssen. Gleichzeitig wurden die bestehenden Beträge für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen herabgesetzt. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
- Ausnahmen von der Lizenzpflicht: Unternehmen, die ausschliesslich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen einsetzen und mit diesen nur innerhalb der Schweiz Güter transportieren, bleiben von der Lizenzpflicht befreit. Diese Ausnahme soll kleinere Unternehmen entlasten und deren administrativen Aufwand reduzieren.
Praktische Auswirkungen und Empfehlungen
Die neuen Regelungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft. Strassentransportunternehmen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen. Insbesondere sollten sie überprüfen, ob sie von der neuen Zulassungspflicht betroffen sind und gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise erbringen können. Es empfiehlt sich deshalb, als betroffenes Unternehmen die folgenden Schritte anzugehen:
- Überprüfung des Unternehmenssitzes: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über einen tatsächlichen Rechtssitz in der Schweiz verfügt und die entsprechenden Nachweise vorlegen kann (Handelsregistereintrag);
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt, und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor;
- Lizenzpflicht: Klären Sie, ob Ihre Transporte unter die neue Lizenzpflicht fallen und beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig die erforderliche Zulassung(en).
Fazit und Ausblick
Die Anpassungen der Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr haben zum Ziel, einen faireren Wettbewerb im Transportgewerbe zu gewährleisten und die Professionalisierung der Branche zu fördern. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen nutzen, um sich entsprechend vorzubereiten und ihre Compliance sicherzustellen.
Quellen
- https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-104483.html
- https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92357.pdf
- https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/92358.pdf