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Die aktuelle Studie der CRIF AG zeigt einen leichten Rückgang der Schuldnerquote in der Schweiz auf 5,5%. Dennoch bleibt das Risiko von Zahlungsausfällen für Online-Händler bestehen. Erfahren Sie, wie Sie durch effektive Bonitätsprüfungen und starke AGBs Ihre Geschäfte absichern und dabei die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten.

Aktuelle Schuldnerquote in der Schweiz

Die CRIF AG hat im August 2024 die Schuldnerquote in der Schweiz ermittelt. Diese beträgt aktuell 5,5%, was einem leichten Rückgang gegenüber den 5,6% im Januar 2024 entspricht. Dabei ist die Anzahl der überschuldeten Personen um 1.5% gestiegen. Der Rückgang der Schuldnerquote lässt sich auf den Bevölkerungswachstum zurückführen.

In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 412’762 Personen als überschuldet gelten. Besonders hohe Schuldnerquoten verzeichnen die Kantone Neuenburg (9,2%), Genf (8,8%) und Basel-Stadt (7,3%).

Herausforderungen für den E-Commerce

Trotz des leichten Rückgangs der Schuldnerquote bleibt das Risiko von Zahlungsausfällen im Online-Handel bestehen. Besonders der Kauf auf Rechnung, eine der beliebtesten Zahlungsarten in der Schweiz, birgt für Händler ein erhöhtes Ausfallrisiko. Daher ist es für Online-Händler essenziell, präventive Massnahmen zu ergreifen, um finanzielle Verluste zu minimieren.

Massnahmen zur Vermeidung von Zahlungsausfällen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs): Klare und präzise formulierte AGBs bilden die Grundlage für jede Geschäftsbeziehung. Sie sollten Regelungen zu Zahlungsfristen, Mahnverfahren und Konsequenzen bei Zahlungsverzug enthalten. Durch transparente AGBs werden Kunden über ihre Pflichten informiert, was das Risiko von Zahlungsausfällen reduziert.
  2. Bonitätsprüfung: Vor der Gewährung von Zahlungszielen, insbesondere beim Kauf auf Rechnung, ist eine Bonitätsprüfung ratsam. Diese gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Kunden und hilft, potenzielle Zahlungsausfälle frühzeitig zu erkennen. Dafür können Online-Händler auf Wirtschaftsauskunfteien zurückgreifen, die aktuelle Bonitätsinformationen bereitstellen.

Datenschutzrechtliche Aspekte der Bonitätsprüfung

Die Durchführung von Bonitätsprüfungen im E-Commerce erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten und unterliegt somit den Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG, SR 235.1), das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist.

Ein zentrales Element ist hierbei die Rechtfertigung der Datenbearbeitung. Nach Art. 31 Abs. 1 DSG ist die Bearbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage, auf einer Einwilligung oder auf einem überwiegenden privaten oder öffentlichen Interesse beruht.

Relevanz von Art. 31 Abs. 2 lit. c DSG

Gerade bei Bonitätsprüfungen stützen sich E-Commerce-Anbieter häufig auf das überwiegende private Interesse gemäss Art. 31 Abs. 2 lit. c DSG. Diese Bestimmung erlaubt die Bearbeitung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung, sofern ein überwiegendes Interesse des Datenbearbeiters vorliegt, und keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.

Im Kontext des Online-Handels bedeutet dies: Die Bonitätsprüfung kann zulässig sein, wenn sie zur Abwehr von Zahlungsausfällen erforderlich ist – etwa bei Angeboten auf Rechnung. Allerdings muss stets eine Interessenabwägung erfolgen:

  • Ist die Bearbeitung geeignet, das legitime Ziel (Schutz vor Forderungsausfall) zu erreichen?
  • Ist sie erforderlich, oder gäbe es mildere Mittel?
  • Wie schwer wiegen die Eingriffe in die Rechte der betroffenen Personen?
  • In der Praxis heisst das: Je invasiver die Prüfung, etwa durch Einholung von Daten bei externen Auskunfteien, desto strenger sind die Anforderungen an die Interessenabwägung. Um dem Transparenzgebot Rechnung zu tragen, sind Betroffene zudem klar über den Zweck der Bonitätsprüfung zu informieren – z.B. in Datenschutzerklärungen oder im Rahmen der AGBs.

Weitere datenschutzrechtliche Grundsätze

  • Transparenz: Kunden müssen vor der Datenbearbeitung informiert werden, etwa durch einen Hinweis beim Check-out oder in der Datenschutzerklärung.
  • Verhältnismässigkeit und Datenminimierung: Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für die Bonitätsprüfung erforderlich sind. Die Speicherung von Scorings oder Negativmerkmalen über längere Zeiträume kann kritisch sein.
  • Informationsrechte: Betroffene haben ein Recht auf Auskunft darüber, welche Daten verwendet wurden und wie das Scoring zustande kam (Art. 25 DSG).
  • Sicherheit: Angemessene technische und organisatorische Massnahmen sind erforderlich, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Praktische Empfehlungen für Online-Händler

  • Integration von Bonitätsprüfungen: Nutzen Sie automatisierte Lösungen, die in den Bestellprozess integriert sind, um die Bonität von Kunden in Echtzeit zu überprüfen. Dies ermöglicht eine schnelle und effiziente Entscheidung über die angebotenen Zahlungsarten.
  • Schulung von Mitarbeitern: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten geschult sind und die datenschutzrechtlichen Vorgaben kennen.​
  • Regelmässige Überprüfung der Prozesse: Überprüfen Sie regelmässig Ihre internen Prozesse und Systeme auf Datenschutzkonformität und passen Sie diese bei Bedarf an.

Fazit und Ausblick

Die aktuelle Schuldnerquote in der Schweiz zeigt, dass trotz eines leichten Rückgangs weiterhin ein Risiko für Zahlungsausfälle im E-Commerce besteht. Durch präventive Massnahmen wie klare AGBs und sorgfältige Bonitätsprüfungen können Online-Händler dieses Risiko minimieren. Dabei ist es unerlässlich, die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Schweizer DSG zu beachten, um sowohl rechtliche Sicherheit zu gewährleisten als auch das Vertrauen der Kunden zu erhalten.

Quellen