Direkt zum Inhalt wechseln

HÄRTING Rechtsanwälte AG hat zu dem Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG) gegenüber dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements Stellung bezogen.

 

Ziel des ISG ist einerseits zum einen die sichere Bearbeitung von Informationen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, andererseits der sichere Einsatz von Informatikmitteln des Bundes. Das ISG verpflichtet neben den Bundesbehörden, auch kantonale Behörden und privatrechtliche Unternehmen, die den Bund in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. Eine besondere Rolle spielen dabei Betreiber von kritischer Infrastruktur.

In der Stellungnahme haben wir Änderungen und Ergänzungen zu dem Entwurf des ISG vorgeschlagen. Unter anderem rügten wir die Tatsache, dass nicht eindeutig ersichtlich war, an welche Organe Informationen geliefert werden müssen. Ferner merkten wir an, dass es unklar ist, ob die Preisgabe von Daten, die vorerst nicht zur Selbstbelastung des Informationspflichtigen führen, jedoch bei Weitergabe und Abgleich mit anderen Behörden vielleicht dennoch zur Selbstbelastung führen könnte. Es wurden auch Änderungsvorschläge hinsichtlich der Meldepflicht bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen gemacht, um zu verdeutlichen, dass Bagatellangriffe nicht gemeldet werden sollen.

Alle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge finden Sie in unserer Stellungnahme:

Die Stellungnahme finden Sie hier als PDF.