Künstlich, aber nicht straflos: Das unterschätzte Risiko von KI-Content
Seit dem 1. Januar 2025 gelten für mittelständische Unternehmen in der Schweiz neue, verbindliche Regeln für den Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting out). Entscheidend ist, dass dieser Verzicht nur noch vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres und nicht rückwirkend angemeldet werden darf. Die gesetzlichen Änderungen bringen erhebliche praktische und rechtliche Konsequenzen für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen und KMUs mit sich – von der Fristenplanung über die Handelsregistermeldung bis zur Rolle der Revisionsstelle.
Ein wegweisendes Urteil des Londoner High Court hat im Verfahren Getty Images gegen Stability AI klare Grenzen für Marken‑ und Urheberrechte im Zusammenhang mit KI‑Bildgeneratoren gezogen. Welche Konsequenzen dieses Urteil für Rechteinhaber und Entwickler in der Schweiz hat und welche Fragen offen bleiben, erfahren Sie hier.
Die Schweiz steht an einem Wendepunkt ihrer Datenpolitik. Mit dem geplanten Rahmengesetz zur Sekundärnutzung von Daten will der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen schaffen, um bestehende Datenbestände über ihren ursprünglichen Zweck hinaus nutzbar zu machen. Dieses Vorhaben berührt zentrale Fragen des Datenschutzrechts und verlangt eine präzise Balance zwischen Innovation, Rechtssicherheit und dem Schutz der Persönlichkeit.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Eine Künstliche Intelligenz darf nicht als Erfinderin eines Patents eingetragen werden. Nur natürliche Personen können diesen Status beanspruchen — vorausgesetzt, sie haben im Prozess der KI mitgewirkt, die Erfindung erkannt und die Anmeldung eingereicht. Damit setzt der BVGer einen klaren Standard für KI gestützte Innovationen – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen, Patentstrategien und künftige Rechtsentwicklung.
Hermes konnte vor dem EUIPO einen Teilerfolg verbuchen und aufgrund von ausreichenden Benutzungsnachweisen die Löschung von deren H-Marke für wesentliche Waren verhindern.
Die Digitalisierung und insbesondere die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) stellen das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Am 11. November 2025 hat die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts Mün-chen I im Fall „GEMA gegen OpenAI“ ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Damit stärkt es die Position von Urheberinnen und Urhebern gegenüber KI-Anbietern und verpflichtet OpenAI zur Unterlassung und potenziellen Schadensersatzzahlung wegen Verwendung urheberrechtlich geschützter Liedtexte beim Training und Betrieb seiner Sprachmodelle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, hat aber Signalwirkung für die gesamte Branche
Mit dem kürzlich eröffneten Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen will der Bundesrat grosse Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Google, Facebook, TikTok oder X zu mehr Fairness, Transparenz und Nutzerrechten verpflichten. Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig besser geschützt werden – von Melde und Beschwerdeverfahren über klare Informationspflichten bis hin zu höherer Daten und Werbetransparenz. Ein historischer Schritt zur Regulierung der digitalen Infrastruktur in der Schweiz.