Strafbarkeit bei Datenschutz-Verstössen in der Schweiz bei Organisationsmangel und falscher Auskunft bei Auskunftsbegehren betroffener Personen
Zwei jüngere strafrechtliche Fälle aus Genf und Zürich zeigen: Die Durchsetzung des neuen Datenschutzgesetzes in der Schweiz gewinnt an Schärfe und Missachtungen der Datenschutzvorgaben des DSG können auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Während das Genfer Obergericht die Grenzen im Urteil ACPR/239/2025 vom 26. März für die Strafbarkeit bei Datensicherheitsverletzungen präzisiert, verhängt das Stadtrichteramt der Stadt Zürich mit Strafbefehl Nr. 2023-066-252 vom 10. Juni 2024 – soweit ersichtlich erstmals eine Busse wegen unzureichender Auskunftserteilung. Die Entscheide zeigen auf, dass die strafrechtlichen Bestimmungen des DSG in der Praxis durchaus von Relevanz sein können.