Ein Jahr neue Standardvertragsklauseln aus deutscher und schweizer Perspektive: Bestandsaufnahme, Praxiserfahrungen und aktuelle Entwicklungen
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Die österreichische Datenschutzbehörde stuft den Einsatz von Google Analytics wegen Datenübermittlungen in die USA als datenschutzrechtswidrig ein. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entscheidung und ordnet die Aussagen der Aufsichtsbehörde ein.
Zum 1. Dezember 2021 wird das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft treten.
Am 1. Dezember 2021 tritt das neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen des TTDSG und den Auswirkungen auf das Setzen von Cookies.
Seit dem 27. Juni 2021 können die neuen Standardvertragsklauseln (bzw. Standarddatenschutzklauseln, vgl. Art. 46 Abs. 2 lit. b DSGVO) durch Unternehmen, welche als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln wollen, angewendet werden. Mit der Umstellung kommt auf Unternehmen rund ein Jahr nach der „Schrems II“-Entscheidung des EuGH (Rs. C-311/18) erneut ein hoher Aufwand bei der Prüfung und Bewertung ihrer Drittlandsübermittlungen zu. HÄRTING Rechtsanwälte kann bei jeglichen Frage- und Problemstellungen unterstützen und beraten.
Am 4. Juni 2021 hat die EU-Kommission die lange erwartete Neufassung der Standarddatenschutzklauseln verabschiedet. Die Standarddatenschutzklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGV0) stellen ein wesentliches Instrumentarium bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer dar.