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Vorerst ermöglicht das Swiss-U.S. Data Privacy Framework einen angemessenen Datenschutz in der USA. Und dann kommt Max Schrems…. Aus diesem Grunde empfehlen wir dynamische Massnahmen zu treffen, welche die meisten grossen US-Anbieter längest umgesetzt haben.

Das Swiss-U.S. Data Privacy Framework [Swiss-U.S. Data Privacy Framework: Zertifizierte US-Unternehmen bieten einen angemessenen Schutz für Personendaten (admin.ch)] ermöglicht gemäss dem Beschluss des Bundesrates vom 14. August 2024 ab dem 15. September einen sicheren Transfer von Personendaten aus der Schweiz zu zertifizierten US-Unternehmen. Welche Unternehmen zertifiziert sind, kann unter www.dataprivacyframework.gov abgerufen werden.

 

Das neue Swiss-U.S. Data Privacy Framework beinhaltet als Neuerung zum Swiss-U.S. Privacy Shield ein neues US-Datenschutzgerichts. Damit sollen die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen und Datenschutzgarantien in den USA durchsetzbar werden und ein gleichwertiges Datenschutzniveau sichergestellt werden. Zusätzlich wird ein Beschwerderecht eingeführt.

 

Der Bundesrat setzt Annex 1 der Schweizer Datenschutzverordnung (DSV, SR 235.11) auf den 15. September 2024 in Kraft.

 

Max Schrems hat bereits angekündigt, Schrems III in der Schublade zu haben um auch das EU – U.S. Privacy Framework zu stürzen. In einem solchen Fall, der bis zur Spruchreife noch Jahre dauern kann, ist wiederum damit zu rechnen, dass keine Adäquanz besteht. Die Schweiz würde aufgrund der politischen Verknüpfung mit der EU hier mitziehen.

 

Aus diesem Grunde empfehlen wir weiterhin, darauf zu bestehen, dass für sogenannte Onward-Transfers von der EU in die USA sogenannte EU Standardvertragsklauseln mit Schweizer Anpassung abgeschlossen werden. In unserem SCC-Generator finden Sie Unterstützung für die richtigen Module und den richtigen Swiss Finish. Die meisten grossen Anbieter haben dies so auch bereits seit letztem Jahr umgesetzt, trotz EU-U.S. Privacy Framework Agreement.

 

Auch empfehlen wir in Datenschutzerklärungen jeweils sogenannte dynamische Formulierungen zu wählen, die sämtliche zukünftigen Eventualität abdecken und mit denen man es sich erspart, je nach Rechtsprechung jeweils Anpassungen machen zu müssen.

 

Quellen