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Das Bundesgericht heisst eine weitere Beschwerde von Carl Hirschmann im Zusammenhang mit seiner Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Tamedia AG und die Espace Media AG teilweise gut.

Es stellt fest, dass die beiden Verlagshäuser an einer persönlichkeitsverletzenden Medienkampagne gegen Carl Hirschmann mitgewirkt haben. Zur Klärung verschiedener Punkte – unter anderem der Ansprüche von Carl Hirschmann auf Gewinnherausgabe und Genugtuung – wird die Sache erneut an das Handelsgericht des Kantons Zürich zurückgewiesen.»

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