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Nachdem nun die Urteilsgründe erschienen sind, haben Frederike Kollmar und Martin Schirmbacher die Entscheidung des BGH zur Notwendigkeit einer Einwilligung in das Setzen und Auslesen von Cookies vom 28.5.2020 für die WRP besprochen (WRP 2020, S. 1015).

Dabei gehen die Autoren kurz auf die Hintergründe und den Verfahrensgang ein und beschäftigen sich mit der kreativen Rechtsfortbildung, die der BGH bei der Auslegung von § 15 Abs. 3 TMG betreibt. Kritisiert wird dabei insbesondere, dass der BGH eine letztlich bußgeldbewehrte Vorgabe deutschen Rechts praktisch in sein Gegenteil verkehrt.

Schließlich gehen die Kollegen auf die unmittelbaren Praxisfolgen des Urteils ein und diskutieren u.a. folgende Fragen ein:

  • Sind vorbelegtes Häkchen bei Cookie-Einwilligungen jetzt tabu?
  • Dürfen Cookie-Einwilligungen auf zwei Ebenen verteilt sein?
  • Was folgt aus dem BGH-Urteil für die Transparenz von Cookie-Einwilligungen?
  • Braucht jetzt jede Website ein Cookie-Opt-in?
  • Ist der Einsatz eines Consent Management Tools zwingend?
  • Ist ein „Nudging“ zulässig?

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