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Die digitale Wirtschaft hat in den letzten Jahren das Crowdworking als neue Beschäftigungsform hervorgebracht, womit auch neue Fragestellungen und rechtliche Risiken vor allem aus dem Arbeits- und Datenschutz für Plattformbetreiber und Auftraggeber geboren wurden.
Man sollte denken, dass dies zum Aufbrechen althergebrachter Strukturen mit sich bringt. Doch weit gefehlt: Erst kürzlich, im Dezember 2020, brachte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeitnehmerstatus der Crowdworker mehr Rechtsunsicherheit als eine wirkliche Strukturanpassung im Arbeitsrecht.
Christina Stogov und Martin Schirmbacher geben eine Einführung in das Thema und die rechtlichen Problemschwerpunkte, die mit dem Crowdworking verbunden sind. Insbesondere werden folgende Themen behandelt:
  • Welche Formen des Crowdworking unterscheidet man?
  • Sind Crowdworker in den verschiedenen Erscheinungsformen rechtlich als Arbeitnehmer, arbeitnehmerähnliche Person oder Freelancer zu bewerten?
  • Wie sehen das die Gerichte?
  • Welche arbeitsrechtlichen Risiken und Folgen birgt Crowdworking für Plattformbetreiber und Auftraggeber?
  • Durch welche (vertragliche) Ausgestaltung des Crowdworking kann eine Einordnung als Arbeitsverhältnis vermieden werden?
  • Welche konkreten Folgen hat der Einsatz von Crowdworkern auf den Datenschutz?
  • Bedarf es besonderer Vereinbarungen mit den Dienstleistern, wenn diese auf interne Infrastruktur zugreifen können?
  • Was ist mit Rechten an den Arbeitsergebnissen?