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Der kürzlich durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts” hat als wesentlichen Regelungsgegenstand eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) zum Ziel. Nach dem Willen der Entwurfsverfasser sollen datenschutzrechtliche Normen zukünftig von Gesetzes wegen als verbraucherschützende Norm eingeordnet werden. Qualifizierten Einrichtungen wird in der Folge in Fällen unzulässiger Datenerhebungen, -verarbeitungen und -nutzungen ein eigener Unterlassungsanspruch sowie ein Anspruch auf Beseitigung zustehen. Mag die politische Blockade – jedenfalls vor den Kulissen – gebrochen sein, die rechtlichen Bedenken an der Vereinbarkeit des Entwurfs mit geltendem Recht bleiben bestehen.