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Das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) gehörte für Generationen von Jurastudenten zum Standardrepertoire. Genau 35 Jahre nach seinem Inkrafttreten ist dieses Rahmengesetz des Bundes am 1.11.2015 nunmehr durch das Bundesmeldegesetz (BMG) abgelöst worden. Bedingt durch die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismuskommission I im Jahr 2006 und dem damit verbundenen Wegfall der Rahmengesetzgebungskompetenz (Art. 75 GG a. F.) oblag es seither dem Bund, das Meldewesen in Deutschland neu und einheitlich auszugestalten.