Die Einführung der DSGVO hat zu beträchtlichem Umsetzungsaufwand in vielen Unternehmen geführt.
Der Anwendungsbereich des neuen Datenschutzrechts beschränkt sich dabei nicht nur auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens selbst. Vielmehr schwappen datenschutzrechtliche Themen auch in andere Rechtsgebiete über. So müssen sich Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen auch in Binnenangelegenheiten der Gesellschaft it den Datenschutzthemen beschäftigen. Um diese soll es in diesem Beitrag gehen und anhand von drei Beispielen gezeigt werden, welche Folgen die DSGVO für die GmbH-Praxis haben kann.