Das deutsche Bundeskabinett hat heute den überarbeiteten Gesetzentwurf des BMI zur Anpassung des deutschen Datenschutzgesetzes an die EU-DSGVO beschlossen.
Der beschlossene Gesetzesentwurf rief dabei bei verschiedenen Organisationen Kritik hervor. Sei es aufgrund eingeschränkter Kontrollbefugnisse oder weil die EU-DSGVO durch einen extensiven Gebrauch der Öffnungsklauseln verwässert wurde.
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