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Die Anzahl der ausgesprochenen Geldbußen, sowohl in der Bundesrepublik als auch in den EU-Mitgliedstaaten, aufgrund von DSGVO-Verstößen im E-Commerce steigt stetig. Der Bußgeldkatalog der DSGVO sieht Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro vor. Die Aufsichtsbehörde darf aber auch Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres als Geldbuße verhängen. Ob Sicherheitslücken, unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen, Datenpannen, Mängel in den Informationspflichten, die Verhängung von Bußgeldern kann vielerlei Gründe haben. Die meisten Bußgeldfälle basieren auf einer „unzureichenden Rechtsgrundlage“ für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Was das bedeutet und was Web-Shop Betreiber beachten müssen, erklären Patrick Gössling und Seda Dinc in diesem Webinar.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Webinare im 2. Halbjahr 2021.