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Die neue Whistleblower-Richtlinie schützt Personen, die Verstösse gegen Unionsrecht melden. Sie verpflichtet Unternehmen ab mittlerer Grösse, d.h. 50 Arbeitnehmern, interne Kanäle als Anlaufstellen für Whistleblower vorzusehen.

Mit der Whistleblower-Richtlinie führte die Europäische Union (EU) am 26. November 2019 einen unionsweiten Mindeststandard zum Schutz von sogenannten Whistleblowern ein. Dem Leser stellen sich vier Fragen: Wer ist Whistleblower? In welchen Fällen wird die Richtlinie angewandt? Welche Massnahmen sieht die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern vor? Warum jetzt?

Obwohl der Begriff des Whistleblowers in den Erwägungsgründen der Richtlinie des Öfteren auftaucht, wird der Whistleblower nicht definiert. Sie spricht durchweg von Hinweisgebern, d.h. natürlichen Personen, die Verstösse gegen das Unionsrecht melden (analog auch im englischen Text „reporting person“).

Zu bemerken ist, dass nur bezüglich der Meldung von Verstössen gegen das Unionsrecht ein Mindeststandard zum Schutz von Hinweisgebern eingeführt wurde. Die Meldung eines Verstosses gegen das Recht eines Mitgliedsstaates wird hingegen nicht von der Richtlinie erfasst. Es liegt in der Hand der Mitgliedsstaaten, den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Meldungen von nationalen Gesetzesverstössen auszuweiten.

Die Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit Sitz in der EU und mehr als 50 Mitarbeitern dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Verstössen einzurichten. Ob Whistleblower diese Kanäle nutzen, bleibt ihnen überlassen. Aus naheliegenden Gründen ist es für ein Unternehmen aber vorteilhaft, wenn die Whistleblower zunächst die interne Stelle aufsuchen. Die Unternehmen sollten ihre Anlaufstelle also möglichst attraktiv gestalten. Ausserdem schützt die Richtlinie Hinweisgeber vor Repressalien, d.h. sie sollen nicht entlassen, degradiert, eingeschüchtert oder sonst wie angegriffen werden können. Die Richtlinie sieht diesbezüglich finanzielle und persönliche Unterstützung von staatlicher Seite vor.

Insbesondere im Finanzskandal Luxemburg-Leaks und rund um die Panama Papers wurde evident, dass Hinweisgeber wichtig sein können, wenn es darum geht, Missstände aufzudecken. Der Schutz der Hinweisgeber war aber nur vereinzelt in Mitgliedsstaaten vorgesehen. Die EU erachtete es deshalb als notwendig, einen flächendeckenden Mindeststandard für den Schutz von Whistleblowern einzuführen.

Zusammenfassend steht somit fest, dass die EU zumindest starke Signale zum Schutz von Whistleblowern gesetzt hat; ob und welche Auswirkungen die Richtlinie hat, wird sich zeigen.

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.305.01.0017.01.DEU&toc=OJ:L:2019:305:TOC

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20190410IPR37529/whistleblower-neue-vorschriften-fur-eu-weiten-schutz-von-informanten