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In seiner dritten Differenzbereinigungsrunde hat der Schweizer Nationalrat noch nicht über alle offenen Punkte entschieden.

 

Zum revidierten Datenschutzgesetzes (E‑DSG) hat der Nationalrat über einige verbleibende Dissense debattiert. Siehe ergänzend hierzu unseren Beitrag vom 16.06.2020 Revision des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Laut Sessionsprogramm ist am 24. September ein weiterer Termin für den Nationalrat verplant, der Ständerat berät einen Tag zuvor.

Folgende Punkte konnten im Nationalrat bereinigt werden:Hier folgt der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrates und erklärt sämtliche genetische Daten als besonders schützenswerte Personendaten an.

Bemerkung der Redaktion: Im Gegensatz hierzu werden Biometrische Daten, nur dann besonders schützenswert angesehen, wenn aus ihnen eine natürliche Person eindeutig identifiziert werden kann. Mit diesen Definitionen steht die Schweiz im Einklang mit der DSGVO.Der Antrag der Minderheit der staatspolitischen Kommission vom 2.Juli wurde fallengelassen. Es wird es kein besonderes Widerspruchsrecht gegen Profiling eingeführt. (vgl. Art. 5 Abs. 8 E‑DSG)