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Der Ständerat hat sich über die letzten offenen Punkte zur Revision des DSG beraten, zu welchen in der Debatte des Schweizer Nationalrates vom 17.09.2020 noch Differenzen bestanden.

 

In der Nationalrat-Debatte vom 17. September 2020 konnte man zu drei Punkten keinen Konsens finden. Wir berichteten zur dritten Differenzbereinigungsrunde des Nationalrats. Deshalb beriet sich der Ständerat in der heutigen Sitzung über die folgenden Themen in Bezug auf die DSG-Revision:

  • Definition Profiling mit hohem Risiko (Art. 4 lit. fbisE-DSG)
  • Ausdrückliche Einwilligung für die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten (Art. 5 Abs. 7 E‑DSG)
  • Rechfertigungsgründe bei Kreditwürdigkeit (Art. 27 lit. c E‑DSG)

Der Nationalrat hat letzte Woche den Kompromissvorschlag des Ständerats zur Definition des «Profilings mit hohem Risiko» mit 98 zu 88 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. Dieser ist der Meinung, dass die Definition in Art. 4 lit. fbis E-DSG ersatzlos zu streichen sei. Für die Kommission des Ständerats ist dies keine Möglichkeit. Die einstimmige Ablehnung des Vorschlags betont dies zusätzlich. Eine ersatzlose Streichung dieser Definition würde zu einem Rückschritt des geltenden Schutzniveaus führe, was natürlich zu verhindern gilt. Dieselbe Ansicht wie der Ständerat vertritt auch der Bundesrat. Deshalb wünscht sich dieser vom Nationalrat, dass er sich dieser Auffassung anschliesst und die Definition nach Art. 4 lit. fbis E-DSG aufgenommen wird.Bei diesem Punkt hält der Ständerat ebenfalls an seiner Fassung fest. Danach soll Art. 5 Abs. 7 E‑DSG in bestimmten Fällen eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person zur Bearbeitung vorsehen. Dabei sind drei Fälle vorgesehen:

  • bei der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten;
  • bei einem Profiling mit hohem Risiko durch eine private Person; oder
  • ein Profiling durch ein Bundesorgan.

Der Nationalrat hingegen spricht sich für eine generelle ausdrückliche Einwilligung bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten aus. Auch in diesem Punkt findet es der Bundesrat äusserst wichtig, dass sich der Nationalrat dem Vorschlag des Ständerats annähert. Ansonsten befürchtet der Bundesrat, dass die Schlussabstimmung in diesem Geschäft nicht gelingt.