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Der Bundesrat hat mit Datum vom 27. Februar 2013 die Botschaft betreffend das total revidierte Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF/ SR 780.1) sowie die damit verbundenen Änderungen der Strafprozessordnung verabschiedet und an das Parlament überwiesen.

Der Gesetzesentwurf enthält eine Ausweitung der Überwachungspflichten im Rahmen des email- und Internet-Verkehrs nun auch auf Gesetzesstufe

So sollen in Zukunft folgende Anbieterinnen neu unter das BÜPF fallen:

  • sogenannte Anbieterinnen von Diensten, die sich auf Fernmeldedienste stützen und eine Einweg- oder Mehrwegkommunikation ermöglichen (z.B. Hosting und Housing Provider, Skype etc.),
  • Betreiber von internen Fernmeldenetzen,
  • professionelle Wiederverkäuferinnen von Karten oder anderen Mitteln für den Zugang ins Internet (zurzeit Wiederverkäufer von Prepaid-Karten wie Interdiscount, Media Markt etc.) oder,
  • Personen, die ihren (Internet)Zugang Dritten zur Verfügung stellen (z.B. Schulen, Hotels etc.).

Weiter wird der Einsatz von Überwachungssoftware, sogenannte Trojaner, neu in der Strafprozessordnung geregelt und erstmals erlaubt (Art. 269ter StPO). Damit kann Malware auf einem Device, z.B. einem Mobiltelefon oder einem PC, installiert und der verschlüsselte Fernmeldeverkehr (Internet, Telefonie) direkt abgehört und mitverfolgt werden.

Die Aufbewahrungspflicht für Randdaten (IP-Adressen etc.) wird von 6 auf 12 Monate erhöht.

Quelle: