Die Europäische Kommission entscheidet im Fall von Nicht-EU-Staaten, ob deren Rechtssystem bei Datentransfers ohne zusätzliche Schutzmassnahmen für einen adäquaten Datenschutz sorgt
Eine Richtlinie aus dem Jahr 2016 gibt der Europäischen Kommission die Instrumente in die Hand, abzuwägen, ob ein Drittland einen «adäquaten Schutz» für Daten aus der EU bietet. Kann diese Frage bejaht werden, so dürfen Datentransfers in jene Länder zu denselben Konditionen geschehen, wie sie innerhalb der EU gelten.
Die Europäische Kommission prüft unter dem Stichwort «Adäquanz» des geforderten Schutzes verschiedene Instrumente und Einrichtungen des in Frage stehenden Drittstaates, um abwägen zu können, ob sich dessen nationaler Datenschutz auf einem Niveau befindet, welches dem Datenschutz der EU entspricht.
Geprüft werden dabei nicht nur nationale Gesetze des Drittstaates, sondern insbesondere auch internationale Abkommen und Zugeständnisse an den Datenschutz, welche der betroffene Staat eingegangen ist.
Ist eine Adäquanz des Datenschutzes im Drittstaat gegeben, können Datentransfers in jenes Land ohne weitere Massnahme und zu denselben Bedingungen geschehen, wie zwischen Mitgliedstaaten der Union. Einzige dann noch notwendige organisatorische Massnahme ist ein adequacy decision zwischen den Parteien.
Seitdem die Richtlinie 2016 verabschiedet wurde, hat die Kommission in einem festgelegten Verfahren, das insbesondere die Experten des EDPB und Repräsentanten der EU-Mitgliedstaaten zu Wort kommen lässt, verschiedenen Ländern ein adäquates Schutzniveau zugesprochen. Für die nachfolgenden Länder hat die EU Kommission seit 2016 einen Adäquanzentscheid gefällt oder aktualisiert:
- Island
- Kanada
- Israel
- Schweiz
Kurz vor dem Abschluss eines Adäquanzprüfungsverfahrens stehen Japan und Südkorea. Wie verschiedenen Pressestatements der EU zu entnehmen ist, darf man mit einer Anerkennung dieser beider Länder rechnen.
- Japan
- Südkorea
Quellen: Statement zur Anerkennung Südkoreas und Statement zur Anerkennung Japans
Zum Begriff der Adäquanz und dem entsprechenden Prüfungsprozess