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Um dem technologischen Fortschritt Rechnung zu tragen, aktualisiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Sorgfaltspflichten für das Onboarding von Kunden über digitale Kanäle. Die Konsultationsphase für die Änderungen des Rundschreibens läuft bis zum 28. März 2018.

Seit Inkrafttreten des FINMA-Rundschreibens 2016/7 «Video- und Online-Identifikation» sind fast zwei Jahre vergangen. Die ersten Erfahrungen mit der digitalen Identifikation sind dabei überwiegend positiv ausgefallen.

Dennoch: obwohl in der Technologie Fortschritte erzielt wurden und die Finanzintermediären gewisse Anpassungen bei den Prozessen vorgenommen haben, besteht eine Missbrauchsgefahr. Das geänderte Rundschreiben trägt diesen Entwicklungen Rechnung und stellt sicher, dass Innovationsfähigkeit, Technologieneutralität und wirksame Geldwäscheprävention erhalten bleiben. Konkret müssen neu beim Video-Identifikationsprozess drei zufällig ausgewählte visuelle Sicherheitsmerkmale von Ausweisdokumenten überprüft werden. Neu wird auch sein, dass bei der Überprüfung von Fotografien eine Lebenderkennung erforderlich ist.

Quelle: https://www.finma.ch/en/news/2018/02/20180213-mm-rs-video-und-online-identifizierung/