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Dr. Martin Schirmbacher und Daniel Schätzle beleuchten in der Zeitschrift „Der IT-Rechts-Berater“ die Flut von Gewinnspielangeboten in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Google+. Insbesondere wird Bezug genommen auf die gesetzgeberischen Vorgaben für die Veranstaltung solcher Gewinnspiele und die Frage nach der Verwendung von Teilnahmebedingungen.

Seitdem Facebook seine Plattform für Anwendungen Dritter frei gegeben hat, werden die Nutzer mit Gewinnspielangeboten von Unternehmen überhäuft. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei anderen Social Media-Diensten wie Twitter und Google+. Attraktive Preise werden unter den Teilnehmern verlost. Voraussetzung für eine Teilnahme ist ein „Gefällt mir“, „Retweet“ oder „+1“.

Damit bietet sich dem Unternehmen ein Marketinginstrument mit doppelter Wirkung. Zum einen wird der Nutzer an den entsprechenden Unternehmensaccount gebunden und gibt persönliche Daten für anderweitige Werbemaßnahmen preis. Zum anderen sorgt er dafür, dass auch seine Freunde Kenntnis von dem Unternehmen erlangen. Sowohl der Gesetzgeber wie auch die Plattformbetreiber stellen Vorgaben für die Veranstaltung derartiger Gewinnspiele auf. Zudem ergibt sich die Frage nach der Verwendung von Teilnahmebedingungen.

Der Aufsatz „Gewinnspiele in sozialen Netzwerken“ von Dr. Martin Schirmbacher und Daniel Schätzle ist in der Zeitschrift Der IT-Rechts-Berater erschienen (ITRB 2012, 61-65).

Bei der Beschaffung des Aufsatzes sind wir Ihnen gerne behilflich.

Beachten Sie bei der Gelegenheit auch den Beitrag von Daniel Schätzle zu Gewinnspiel-Werbung per E-Mail im Beratungsbrief hier.