Den Anforderungen des Datenschutzes ist in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft Rechnung zu tragen. Das hierfür derzeit noch als Grundnorm maßgebende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird im Mai 2018 durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und eine Neufassung des BDSG abgelöst. Unmittelbar geltendes europäisches Recht wird für die Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung den Datenschutz in der EU einheitlich gestalten. Für Wirtschaft und Verwaltung gilt es, sich rechtzeitig auf die neue Rechtslage einzustellen. Aufgabe der Kommentierung ist es daher, vor allem im Vergleich zum noch geltenden Recht, insbesondere die Neuregelungen der DS-GVO und des diese ergänzenden neuen BDSG auf den Gebieten des Kunden-, Beschäftigten- und Bürgerdatenschutzes deutlich zu machen. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt des Bürgers annehmen, bedürfen besonderer Betrachtung. Das gilt auch für die Neukonzeption der Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörden und den Möglichkeiten zur Gestaltung internationalen Datenverkehrs.