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Lukas Bühlmann von Bühlmann Rechtsanwälte AG, Zürich, und Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin, analysieren die kartellrechtliche Zulässigkeit von händlerseitigen Beschränkungen des Internetvertriebs und von Online-Werbemaßnahmen unter EU-, Schweizer und deutschem Kartellrecht im Jusletter vom 30.5.2011.

Es ist keine Neuigkeit, dass sich das Internet hervorragend für die Bewerbung und den Vertrieb von Produkten aller Art eignet. Vor besondere Herausforderungen stellt dies die Hersteller bestimmter Produkte, die über gebundene Vertriebssysteme ihre Waren vertreiben. Hier stellt sich einerseits die Frage, inwiefern der Prinzipal Werbe- und Vertriebsmaßnahmen im Internet vertraglich untersagen darf und andererseits, welche (Werbe-)Maßnahmen die Händler vornehmen dürfen, wenn es an speziellen Regeln für den Online-Vertrieb fehlt.

Lukas Bühlmann von Bühlmann Rechtsanwälte AG, Zürich, und Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin, analysieren die kartellrechtliche Zulässigkeit von händlerseitigen Beschränkungen des Internetvertriebs und von Online-Werbemaßnahmen unter EU-, Schweizer und deutschem Kartellrecht. Der Beitrag zeigt insbesondere auch auf, welche gängigen Online-Marketingmaßnahmen eine Verletzung typischer Klauseln in Vertriebsverträgen darstellen können.

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