Der Bundesrat plant ein neues Gesetz, das Medienunternehmen und Journalisten für die Nutzung ihrer Inhalte durch grosse Online-Dienste wie Suchmaschinen und soziale Medien vergüten soll. Diese Initiative zielt darauf ab, die digitale Nutzung journalistischer Leistungen fairer zu gestalten und die Medienvielfalt in der Schweiz zu stärken.
Medieninhalte online – Zeit für eine faire Vergütung?
In der digitalen Ära hat sich die Verbreitung von Nachrichten und Informationen massgeblich ins Internet verlagert. Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Multimedia-Portale profitieren dabei erheblich von journalistischen Inhalten, ohne jedoch eine angemessene Vergütung an die Urheber zu leisten. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, plant der Schweizer Bundesrat die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen. Dieses soll sicherstellen, dass grosse Online-Dienste für die Nutzung von sogenannten „Snippets“ – kurzen Text- und Bildausschnitten in den Suchmaschinen – eine Vergütung entrichten.
Leistungsschutzrecht: Ein neues Modell für die digitale Medienlandschaft
Am 26. Juni 2024 nahm der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) zur Kenntnis. Der Vorentwurf sieht vor, dass grosse Online-Dienste, die jährlich mindestens 10 % der Schweizer Bevölkerung erreichen, künftig eine Vergütung an Medienunternehmen zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in Form von Snippets verwenden. Die Rechteverwertung soll dabei kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Dieses Vorgehen orientiert sich an ähnlichen Regelungen in der Europäischen Union und zielt darauf ab, die finanzielle Situation von Medienunternehmen und Journalisten zu verbessern. Das EJPD soll bis im ersten Halbjahr 2025 eine Botschaft ausarbeiten.
Rechtlicher Rahmen: Warum Snippets bald kosten könnten
Das geplante Leistungsschutzrecht erweitert den Schutz journalistischer Inhalte über das bestehende Urheberrecht hinaus. Während das Urheberrecht primär vollständige Werke schützt, zielt das Leistungsschutzrecht darauf ab, auch kurze Ausschnitte – die bisher nicht geschützt waren – zu berücksichtigen. Dies soll verhindern, dass grosse Online-Plattformen diese Inhalte ohne finanzielle Beteiligung der Urheber nutzen. Die Einführung eines solchen Rechts erfordert eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes und die Etablierung klarer Richtlinien für die kollektive Rechteverwertung.
Chance oder Risiko? Was das Leistungsschutzrecht für Medien bedeutet
Die Einführung des Leistungsschutzrechts ist nicht unumstritten. Kritiker bezweifeln, dass die zu erwartenden Einnahmen ausreichen, um die finanziellen Herausforderungen der Medienbranche zu lösen. Zudem besteht die Sorge, dass grosse Online-Dienste ihre Angebote in der Schweiz einschränken könnten, um der Vergütungspflicht zu entgehen, was letztlich die Sichtbarkeit journalistischer Inhalte reduzieren würde. Befürworter argumentieren hingegen, dass eine faire Vergütung für die Nutzung journalistischer Leistungen unerlässlich ist, um Qualitätsjournalismus zu fördern und die Medienvielfalt zu sichern.
Pflichten für Plattformen: So könnte sich die Nutzung journalistischer Inhalte ändern
Für Medienunternehmen und Journalisten bedeutet die geplante Regelung potenziell zusätzliche Einnahmequellen. Es ist jedoch wichtig, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich frühzeitig mit den Mechanismen der kollektiven Rechteverwertung vertraut zu machen. Grosse Online-Dienste sollten ihre Nutzungsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es empfiehlt sich, proaktiv den Dialog mit Verwertungsgesellschaften und Medienunternehmen zu suchen, um faire und transparente Vergütungsmodelle zu etablieren.
Warum künstliche Intelligenz (vorerst) aussen vor bleibt
Die aktuelle Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Journalisten und Medienhäuser konzentriert sich primär auf die Vergütung durch grosse Online-Plattformen wie Suchmaschinen und soziale Netzwerke. Künstliche Intelligenz (KI), insbesondere generative Modelle wie Chatbots und automatisierte Nachrichtenzusammenfassungen, bleibt in dieser Debatte bislang weitgehend unberücksichtigt.
Dies liegt vor allem daran, dass sich das Leistungsschutzrecht auf die Nutzung journalistischer Inhalte durch menschliche Akteure und klassische digitale Plattformen bezieht. KI-Modelle operieren jedoch auf Basis von Trainingsdaten und generieren neue Inhalte, anstatt lediglich bestehende zu verbreiten. Die Abgrenzung zwischen erlaubter Nutzung und möglicher Urheberrechtsverletzung ist daher komplex und bisher rechtlich unklar geregelt.
Ein weiterer Grund für den Ausschluss von KI aus der aktuellen Gesetzesinitiative ist der technologische Fortschritt: Viele KI-gestützte Systeme befinden sich noch in der Entwicklung, und ihre tatsächliche Auswirkung auf den Journalismus ist schwer abzusehen. Gesetzgeber möchten vermeiden, eine Regelung zu verabschieden, die durch neue technologische Entwicklungen schnell überholt ist oder sich als nicht durchsetzbar erweist.
Langfristig wird jedoch kaum zu vermeiden sein, dass auch KI-generierte Inhalte und deren Nutzung durch grosse Technologieunternehmen in den Fokus regulatorischer Massnahmen rücken. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Gesetzesinitiativen das Leistungsschutzrecht auf KI-Systeme ausdehnen oder hierfür eigene Regelungen geschaffen werden.
Die Zukunft des Leistungsschutzrechts: Was jetzt auf Medien und Plattformen zukommt
Die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen in der Schweiz stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die digitale Nutzung journalistischer Inhalte gerechter zu gestalten. Obwohl die Massnahme kontrovers diskutiert wird, bietet sie die Chance, die finanzielle Basis von Medienunternehmen und Journalisten zu stärken und somit die Medienvielfalt zu fördern. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, insbesondere wie sich die Umsetzung auf das Verhältnis zwischen Medien und grossen Online-Plattformen auswirken wird.
Quellen