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In dieser Folge geht es um Fragen aus dem Wettbewerbs- und dem Markenecht. Dürfen Fußballer im Stadion Werbung für eigene Produkte machen? Anthony Modeste hatte unmittelbar nach seinem Treffer im Spiel gegen Arminia Bielefeld einen Beutel seiner eigenen Kaffee-Produkt-Linie an Fans verschenkt und den Kaffee beim Jubeln werbewirksam in die Kameras gehalten. Vom DFB gab es dafür en Disziplinarverfahren, was aber mittlerweile eingestellt wurde. Der DFB sprach nur eine Verwarnung aus. Wir diskutieren, ob solcherlei Werbung gegen die gesetzlichen Schleichwerbeverbote verstößt und welche Haftung sich für Modeste daraus ergibt.
Zudem erklären wir, ob RB Leipzig Markenrechte des SC Freiburg verletzen würde, wenn es fürs Pokalfinale einen gemeinsamen Fanschal herausbringt. Freiburg hat sich einem solchen Projekt verweigert. Wird ein Vereinslogo auf einem gemeinschaftlichen Fanschal als Hinweis auf den Hersteller des Schals vertanden oder lediglich als Fanutensil? Gibt es Parallelen zu den sog. „Besieger-Shirts“?