BGH: Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensachen nur noch bei Zweckmäßigkeit
Wenn bei der Abmahnung von Markenverletzungen neben den Anwaltsgebühren auch Patentanwaltsgebühren in derselben Höhe erstattet verlangt werden, sorgt dies häufig für Verstimmung beim Inanspruchgenommenen. Warum muss auch der Patentanwalt miterstattet werden? Wo es doch gar nicht um eine Patentstreitsache geht?
