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Der hypothekarische Referenzzinssatz in der Schweiz wurde per 3. März 2025 auf 1,5 Prozent gesenkt. Diese Anpassung hat direkte Auswirkungen auf die Mietpreise im Land. Erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten sich daraus für Mieterinnen und Mieter ergeben und wie sie von dieser Änderung profitieren können.

Hintergrund der Senkung des Referenzzinssatzes

Am 3. März 2025 gab das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt, dass der hypothekarische Referenzzinssatz von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt wird. Diese Anpassung basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen, der zum Stichtag 31. Dezember 2024 1,53 Prozent betrug.

Bedeutung des Referenzzinssatzes für Mietverhältnisse

Der hypothekarische Referenzzinssatz dient als Grundlage für die Mietzinsgestaltung in der Schweiz. Änderungen dieses Satzes können zu Anpassungen der Mietzinse führen. Eine Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ermöglicht Mietenden grundsätzlich einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent, sofern der aktuelle Mietzins auf dem vorherigen Satz von 1,75 Prozent basiert.

Voraussetzungen für einen Mietzinssenkungsanspruch

Mieterinnen und Mieter können eine Mietzinsreduktion beantragen, wenn ihr aktueller Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als dem aktuellen von 1,5 Prozent basiert. Die genaue Höhe des Anspruchs hängt vom im Mietvertrag festgelegten Referenzzinssatz ab. Beispielsweise ergibt sich bei einer Senkung von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent ein Anspruch auf eine Reduktion von 2,91 Prozent.

Einfluss weiterer Faktoren auf den Mietzins

Neben dem Referenzzinssatz können weitere Faktoren die Höhe des Mietzinses beeinflussen:

  • Teuerung: Veränderungen des Landesindexes der Konsumentenpreise können bis zu 40 Prozent angerechnet werden.
  • Allgemeine Kostensteigerungen: Erhöhte Unterhalts- und Betriebskosten können ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Faktoren können den Anspruch auf Mietzinsreduktion mindern.

Vorgehensweise zur Beantragung einer Mietzinsreduktion

Mieterinnen und Mieter sollten folgende Schritte beachten, um eine Mietzinsreduktion zu beantragen:

  • Überprüfung des aktuellen Mietzinses: Prüfen Sie, auf welchem Referenzzinssatz Ihr Mietzins basiert. Informationen dazu finden Sie im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung.
  • Berechnung des Senkungsanspruchs: Ermitteln Sie den möglichen Anspruch unter Berücksichtigung von Teuerung und allgemeinen Kostensteigerungen.
  • Schriftliches Herabsetzungsbegehren: Richten Sie ein schriftliches Gesuch an die Vermieterschaft, in dem Sie die Mietzinsreduktion verlangen.
  • Reaktion der Vermieterschaft abwarten: Die Vermieterschaft hat 30 Tage Zeit, auf Ihr Gesuch zu reagieren.
  • Bei Ablehnung: Schlichtungsbehörde einschalten: Wird das Gesuch abgelehnt oder erfolgt keine Antwort, können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten.

Praktische Auswirkungen der Senkung

Die Senkung des Referenzzinssatzes führt zu einer Reduktion der Mietkosten für berechtigte Mieterinnen und Mieter. Dies kann zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen. Es ist jedoch wichtig, den individuellen Mietvertrag zu prüfen und die genannten Schritte sorgfältig zu befolgen, um den Anspruch geltend zu machen.

Fazit und Ausblick

Die Anpassung des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,5 Prozent bietet vielen Mietenden die Möglichkeit, ihre Mietkosten zu senken. Es ist ratsam, den eigenen Mietvertrag zu überprüfen und bei Anspruch ein Herabsetzungsbegehren zu stellen. Zukünftige Entwicklungen des Referenzzinssatzes sollten weiterhin beobachtet werden, da sie direkte Auswirkungen auf die Mietzinsgestaltung haben können.

 

Quellen

Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.03.2025: Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen sinkt auf 1,5 Prozent