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Wenn der Vermieter, aufgrund eines zu hohen Anfangsmietzinses, mit seiner Mietsache eine zu hohe Nettorendite erzielt, können Mieter diesen Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten. Das Bundesgericht änderte nun seine Rechtsprechung zur Berechnung der Nettorendite zu Gunsten der Vermieterseite.

In seinem Entscheid änderte das Bundesgericht zwei Aspekte zur Beurteilung eines zulässigen Anfangsmietzinses. Einerseits entscheid es, dass das investierte Eigenkapital gemäss dem Schweizer Verbraucherpreisindex zu 100 Prozent, und nicht wie bisher nur zu 40 Prozent, an die Teuerung angepasst werden muss. Andererseits kann die Rendite den Referenzzinssatz um 2 Prozent, statt den bisherigen 0.5 Prozent übersteigen, sofern der Zinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt.

Das Bundesgericht begründete dies damit, dass seit der Einführung der bisherigen Rechtsprechung die Zinssätze für Hypotheken und der Referenzzinssatz deutlich gesunken sind und deshalb nach der alten Berechnungsmethode sehr niedrige Mieterträge resultierten. Dies stehe in einem Missverhältnis zur Nutzung der betroffenen Wohnungen.

Diese Änderung der Praxis der Berechnung des Mietzinses, wird so fürchtet der Mieterverband, zu einer Anpassungswelle führen. Ob dem so ist, wird sich weisen.

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Foto: unsplash.com/TierraMallorca