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Mit der Teilrevision der Verordnung über Internet-Domains (VID) bezweckt der Bundesrat eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen.

Durch die Revision können nicht nur Adressen von Websites gesperrt werden, mit denen Phishingversuche unternommen werden oder schädliche Software verbreitet wird, sondern auch die Adressen jener Websites, die solche Aktivitäten indirekt unterstützen. Ausserdem wird darin festgelegt, unter welchen Bedingungen der Datenverkehr, der zu diesen Adressen führt, analysiert werden kann, insbesondere um die infizierten Computer zu identifizieren und die Opfer zu informieren.Die Regeln zu .swiss wiederum müssen entsprechend den in den ersten zwei Betriebsjahren mit der Domain gemachten Erfahrungen angepasst werden. Dabei wird am Prinzip festgehalten, dass .swiss-Adressen nur Personen zugeteilt werden können, die als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen sind, nicht aber natürlichen Personen.

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