Am 16. Juni 2023 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG; BBl 2023 1523) mit einer Mehrheit verabschiedet. Dieses Gesetz soll dem Berufsstand der Notare nun auch die Digitalisierung ermöglichen.
Notare in der Schweiz werden künftig in der Lage sein, digitale Originale öffentlicher Urkunden zu erstellen, wodurch ein physisches Original nicht mehr zwingend erforderlich sein wird. Bislang war es Notaren nur möglich eine beglaubigte digitale Kopie des physischen Originals zu erstellen. Durch die Kombination mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und einem elektronischen Nachweis kann der Beurkundungsvorgang vollständig digital abgeschlossen werden.
Die elektronischen Originalurkunden werden fortan im elektronischen Urkundenregister des Bundesamts für Justiz gespeichert, das eigens dafür eingerichtet wurde. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienteren Verwaltung dar und ermöglicht es Unternehmen, sich komplett digital zu gründen. Durch diese Entwicklung können sowohl auf Seiten der Unternehmen als auch in der Verwaltung Kosten reduziert werden.
Mit Verwendung einer Schweizer E-ID wäre es sogar denkbar, dass eine Beglaubigung nicht mehr vor Ort passieren müsste. Hierfür sind jedoch auch die kantonalen Gesetze über die öffentliche Beurkundung und Beglaubigung in Zivilsachen zu beachten, da diese ggf. eine Vor-Ort Pflicht vorschreiben können oder durch ihren Wortlaut voraussetzen.
Es wird erwartet, dass das Notariatsdigitalisierungsgesetz positive Auswirkungen auf Unternehmen und die Verwaltung hat und zu einem moderneren und zeitgemässen Umgang mit öffentlichen Urkunden führt.
Nicht nur im Notariatsbereich wird digitalisiert. Auch im Aktienrecht gibt es wichtige Neuerungen. Olivia Boccali hat die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Januar 2023 für sie zusammengefasst. Den Beitrag finden Sie hier.
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