Die FINMA passt ihr Kreisschreiben «Video-und Online-Identifizierung» auf den 1. Juni 2021 an, um den technischen Entwicklungen mithalten zu können. Dabei soll neu der biometrische Pass zur Online-Identifizierung zum Einsatz kommen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat beschlossen, dass sie Ihr Rundschreiben «Video-und Online-Identifizierung» auf den 1.Juni 2021 revidiert. Durch die Änderungen, soll ein gewisser Automatismus bei der Aufnahme von digitalen Geschäftsbeziehung erreicht werden. Die Sorgfaltspflicht wird in diesem Zusammenhang an den neuen technologischen Möglichkeiten angepasst.
Eine wichtige Komponente bei dieser Digitalisierung spielt dabei der biometrische Pass. Dieser soll neu als Sicherheitsmassnahme bei der Online-Identifizierung genügen, sofern der Chip des biometrischen Ausweispapiers, die benötigen Daten enthält. Bis jetzt musste der Finanzintermediär anhand Banküberweisungen der Kunden, deren Identität aufzeigen.
Als weiterer digitalisierungsschritt wird auch die Geolokalisierung als Alternative zur Überprüfung der Wohnsitzadresse zugelassen.
Kritisch dagegen sieht die FINMA dagegen noch immer die Asynchrone Identifizierung z.B. mittels Videoidentifikation. Hier sieht die FINMA den Sicherheitsstandart als noch nicht ausreichend gewährleistet.
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