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Kein Unternehmen kommt um den Einsatz von Open Source-Lösungen herum. Das gilt für Unternehmen, die selbst Software entwickeln, weil es in der Regel nicht wirtschaftlich ist, eine Softwarelösung vollständig in allen Komponenten neu zu entwickeln. Das gilt aber auch für alle anderen Unternehmen, für die Open Source eine Alternative zu kostenpflichtigen Angeboten darstellt. Die fehlende Vergütungspflicht bedeutet jedoch nicht, dass keine rechtlichen Anforderungen beachtet werden müssen.

Den Unternehmen, die sich eine Shop-Lösung einkaufen, muss bewusst sein, was dies für die eigenen Nutzungsrechte bedeutet, wenn diese Lösung auf Open Source basiert. Eine exklusive Nutzung ist oftmals ausgeschlossen. Zudem kann es für den zulässigen Nutzungumfang wichtig sein, dass man sich über den Einsatz von Open Source bewusst ist.

Kommt es zu Störungen, stellt sich unter Umständen die Frage, wer haftet für Mängel. Spannend sind auch die datenschutzrechtlichen Fragestellungen, wenn das eigene Angebot auf Basis einer Open-Source-Plattform-Lösung umgesetzt wird. Steht man dann als unternehmerischer Anwender allein mit der datenschutzrechtlichen Verantwortung.

Am 24.4.2020 werden die Rechtsanwälte Daniel Schätzle und Cornelia Weher auf diese Fragen in ihrem Webinar Antworten besprechen.

Zu den Themen gehören:

  • Was bedeutet Open Source und welche Unterschiede bestehen bei den verschiedenen Angeboten von Open Source?
  • Welche Folgen ergeben sich für die Nutzungsberechtigung beim Einsatz von Open Source?
  • Was muss man beachten, wenn man auf Basis von Open Source eigene Anwendungen entwickelt?
  • Was gilt es als unternehmerischer Anwender von Open Source zu beachten?
  • Welche Haftungsfragen stellen sich?
  • Was muss der Einkauf beachten?
  • Dürfen personenbezogene Daten über Open Source- Lösungen verarbeitet werden?