Direkt zum Inhalt wechseln

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das revidierte Nachrichtengesetz (NDG) per 1. September 2017 in Kraft gesetzt.

Damit können in Zukunft vermehrt prophylaktisch und ohne Vorliegen einer Verletzung des NDG oder eines Straftatbestands Überwachungen von Sprach- und Datenverbindungen von Personen ohne dringenden Tatverdacht angeordnet werden. Die Verordnungen zum NDG sollen rasch finalisiert und in Kraft gesetzt werden.