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Bundesrat will Beitritt der Genfer Akte um ein hohes Schutzniveau für Schweizerische geografischen Angaben zu garantieren

Der Zuger Kirsch ist nur ein Beispiel für anerkannte und geschützte geografische Angaben. Der Erfolg von Waren mit solch geografischen Angaben beruht auf nachhaltige Vertriebswege und tragen den Ruf der Schweiz in Sachen Qualität und Exklusivität in die Welt hinaus.

Um den wirtschaftlichen Wert der schweizerischen geografischen Angaben zu schützen, bedarf es auch im Ausland Schutz vor missbräuchlichen Nachahmungen. Bislang erwies sich der internationale markenrechtliche Schutz von geografischen Angaben jedoch als mühselig. Ob geografische Angaben überhaupt geschützt werden können, ist von der Gesetzgebung des jeweiligen ausländischen Staates abhängig. Sodann haben Schweizer Produzenten in jedem einzelnen Land separat einen Antrag zu stellen. Dies kann gerade für KMUs zeit- und kostspielig sein.Mit dem Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte könnten Schweizer Produzenten von geografischen Angaben über ein einfaches und kostengünstiges Mittelungsverfahren bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ein hohes Schutzniveau erhalten, indem für alle Mitgliederstaaten eine einzige internationale Registrierung notwendig ist.

Die Genfer Akte von 2015 ist ein eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag und modernisiert das Lissabonner Abkommen von 1958 zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und ihrer internationalen Registrierung. So führt die Genfer Akte im Vergleich zum Lissabonner Abkommen zwei bedeutende Neuerungen ein. Zum einen wird das System auf sämtliche geografische Angaben erweitert und nicht mehr bloss auf Ursprungsbezeichungen beschränkt. Zum andren können auch zwischenstaatliche Organisationen wie die EU beitreten.

Die EU hat bereits das Beitrittverfahren eingeleitet und am 14. März 2019 haben sich Kommission, Parlament und Rat auf Modalitäten für den Betritt der EU und deren Mitgliedstaaten geeinigt. Für die Schweiz macht insbesondere der Beitritt der EU das Lissabonner System attraktiv, um so ihre geografischen Angaben auf dem EU-Markt kostengünstig zu schützen.

Ein Betritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Systems würde auch eine Teilrevision des Markenschutzgestzes (MSchG) vom 28. August 1992 umfassen, um die einzelnen geseztlichen Grundlagen für die internationale Registrierung von geografischen Angaben zu bilden.

Der Bundesrat schlägt den Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für eine Teilnahme des Landes an dem von der WIPO verwalteten Lissabonner System vor. Am 22. März 2019 eröffnete der Bundesrat hierfür die Vernehmlassung. Sie dauert bis zum 20. September 2019.

Quellen
admin.ch
ejpd.admin.ch