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Das revidierte Schweizer Erbrecht wird per 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es lohnt sich, bestehende Testamente und Erbverträge auf die Übereinstimmung mit dem neuen Recht zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dadurch kann der Erblasser seinen Willen optimal umsetzen und es werden Unklarheiten bei der Erbteilung vermieden. Erblasser erlangen dank der Revision einen grösseren Entscheidungsspielraum, den sie dank vorgängiger Planung optimal ausnutzen können.

Die Erbrechtsrevision will das schweizerische Erbrecht an die aktuelle gesellschaftliche Realität anpassen. Deshalb wird unter anderem die Autonomie des Erblassers verstärkt, indem die bestehenden Pflichtteile reduziert werden. Das bedeutet wiederum, dass die verfügbare Quote steigt, wodurch der Erblasser über die Zuwendung der Hälfte seines Nachlasses frei entscheiden kann. Dank der grösseren Entscheidungsfreiheit kann der faktische Lebenspartner vermehrt unterstützt werden, es besteht jedoch kein Unterstützungsanspruch zur Vermeidung von Härtefällen, wie im Entwurf zunächst vorgesehen war.

 

Das alte Recht gilt weiterhin für Erblasser, die vor Inkrafttreten des revidierten Gesetzes versterben. Das revidierte Recht ist anwendbar, sofern der Erblasser nach dem 1. Januar 2023 verstirbt. Ob eine letztwillige Verfügung oder ein Erbvertrag noch vor der Revision erstellt bzw. abgeschlossen wurde oder ob mangels Vorkehrungen des Erblassers die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt wird, beeinflusst die Regelung über das anwendbare Recht nicht.

 

Einen Überblick über weitere Anpassungen des bestehenden Rechts und dazugehörige Erläuterungen finden Sie in unserem detallierten Insight zum neuen Schweizerischen Erbrecht: Für mehr Verfügungsfreiheit und verbesserte Rechtssicherheit vom 3. August 2021.

 

Es wird zur Vermeidung von Unstimmigkeiten und unklaren Rechtsfolgen empfohlen, bestehende Testamente oder Erbverträge durch einen Anwalt oder Notar prüfen zu lassen. Dadurch kann verhindert werden, dass nach Ableben des Erblassers Unklarheiten über seinen Willen bestehen.

 

Gerne unterstützen wir Sie in allen erbrechtlichen Belangen und stehen Ihnen für Fragen sowie für Anpassungen oder Erstellen eines Testaments oder Erbvertrags zur Verfügung.

 

Quellen