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Die MIT Lizenz erfreut sich unter den Open Source Lizenzen immer größerer Beliebtheit. Durch sehr freizügige Regelungen sind Weiterentwicklungen und Implementierungen von MIT-lizenziertem Quellcode in eigene Anwendungen unkompliziert möglich. Soll die eigene MIT-basierte Entwicklung geschützt werden, stehen die Lizenzbedingungen dem ebenfalls nicht entgegen – keine Selbstverständlichkeit im Open Source Lizenzdschungel. Einige wenige rechtliche Anforderungen müssen dennoch beachtet werden.

Die MIT Lizenz hat ihren Ursprung bei dem gleichnamigen Massachusetts Institute of Technologie (MIT) und ist eine weit verbreitete Lizenz im Bereich der Open Source Software.

Permissive Lizenz

Die MIT Lizenz gehört zu der Gruppe der sog. freizügigen Open Source Lizenzen, die auch unter der Bezeichnung „permissive Lizenzen“, bekannt sind. Permissive Lizenzen sehen im Unterschied zu anderen, restriktiveren Open Source Lizenzen deutlich weniger beschränkende Bedingungen vor. Das markanteste Unterscheidungsmerkmal ist der Verzicht auf den sog. Copyleft-Effekt.

Unter Copyleft versteht man die Verpflichtung, Weiterentwicklungen des Quellcodes nur unter den Bedingungen der ursprünglichen Lizenz weitergeben zu dürfen. Wird freier Quellcode verändert oder in die „eigene“ Software integriert, dann steht auch das so entwickelte Ergebnis unter derselben Lizenz. Durch diesen Mechanismus soll sichergestellt werden, dass Open Source Software weiterentwickelt und das Ergebnis der Öffentlichkeit ebenso frei zugänglich gemacht wird. Wer von Open Source profitiert, soll – so der dahinterstehende Gedanke – auch einen Beitrag leisten, das Community-Wissen weiter anzureichern.

Besteht das Interesse darin, proprietäre Anwendungen zu entwickeln oder zu vertreiben, sind Lizenzen mit Copyleft Klauseln daher meist nicht die erste Wahl. Mehr Freiraum bieten MIT-Lizenzen, die es dem Verwender überlassen, unter welchen Bedingungen die Software veröffentlicht wird.

Rechtliche Anforderungen

Damit bietet die MIT Lizenz nicht nur bei einer wirtschaftlichen Nutzung einen entscheidenden Vorteil. Die unkomplizierte Handhabung verdeutlich auch der sehr kurze und prägnante Lizenztext:

The MIT License (MIT)

Copyright (c) <year> <copyright holders>

Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of this software and associated documentation files (the “Software”), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so, subject to the following conditions:

The above copyright notice and this permission notice shall be included in all copies or substantial portions of the Software.

The Software is provided “as is”, without warranty of any kind, express or implied, including but not limited to the warranties of merchantability, fitness for a particular purpose and noninfringement. In no event shall the authors or copyright holders be liable for any claim, damages or other liability, whether in an action of contract, tort or otherwise, arising from, out of or in connection with the software or the use or other dealings in the Software.

Konkret besteht somit lediglich die Pflicht den entsprechenden Urhebervermerk zusammen mit dem aufgeführten Lizenztext in die eigene Anwendung zu integrieren. Insofern ist auch die Implementierung oder Änderung MIT-lizenzierter Software nicht bedingungsfrei; die Hürden sind aus rechtlicher und praktischer Sicht jedoch gering.