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DSG-Vorlage wird von der staatspolitischen Kommission des Ständerates angenommen. Die Kommission beantragt dem Ständerat jedoch auch Verschärfungen im Hinblick auf den Angemessenheitsbeschluss der EU vorzunehmen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) hat am 20. November 2019 die Vorberatung über den Entwurf des Datenschutzgesetzes abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Der Ständerat wird das Geschäft damit in der Wintersession vom 2. bis 20. Dezember 2019 beraten.

Die SPK-SR zielt darauf das Schweizer Datenschutzrecht dem Niveau des EU-Recht anzugleichen, und beantragt ihrem Rat in mehreren Punkten von den Beschlüssen des Nationalrats abzuweichen, insbesondere dort, wo die vom Nationalrat verabschiedete Fassung einen Rückschritt zum geltenden Recht darstellt oder ein tieferes Schutzniveau als das EU-Recht darstellen würde.

Die SPK-SR beantragt folgende Verschärfungen im Datenschutzgesetz:

  • Gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten sollen als schützenswerte Personendaten gelten;
  • Aufhebung der Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand;
  • Die zu erteilenden Informationen für die Ausübung des Auskunftsrechts sind nicht abschliessend;
  • Vorsätzliche Nichteinhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit wird strafrechtlich sanktioniert;
  • „Profiling mit hohem Risiko“ als eigenständiger Begriff mit erhöhtem Schutzniveau;
  • Höheres Datenschutzniveau im Falle von Bonitätsprüfungen;
  • Journalistische Recherche vom Rechtfertigungsgrund für die Datenbearbeitung erfasst.

So beschloss die SPK-SR die Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten wieder und in Übereinstimmung mit dem EU-Recht in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen.

Die SPK-SR hat zudem beschlossen die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand aufzuheben, die vom Nationalrat beschlossen wurde.

Ebenfalls entgegen des Beschlusses des Nationalrates sieht die Kommission davon ab, die zu erteilenden Informationen bei der Ausübung des Auskunftsrechts abschliessend aufzuführen.

Sodann beantragt die SPK-SR, dass die vorsätzliche Nichteinhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit strafrechtlich sanktioniert wird.

Um das Schutzniveau des Schweizer Datenschutzrechts zu erhöhen beantragt die SPK-SR weiter, dass der Begriff „Profiling mit hohem Risiko“ in das Datenschutzgesetz aufgenommen wird und einen erhöhten Schutz vorsieht, wenn die Datenbearbeitung unter diese Kategorie fällt.

Ausserdem vertritt die SPK-SR die Ansicht, dass die Rechte von Personen, welche einer Bonitätsprüfung unterzogen werden, besser geschützt werden müssen. Daher hat sie u. a. einstimmig die Bearbeitung von Daten eingeschränkt, die älter als fünf Jahre sind oder Minderjährige betreffen.

Auch die Bedenken seitens der Medienunternehmen nahm die SPK-SR auf, indem Medien eine Datenbearbeitung, welche Persönlichkeitsrechte verletzt, auch dann datenschutzrechtlich rechtfertigen können, wenn diese Daten im Hinblick auf eine Publikation erhoben und gespeichert, indes nicht publiziert wurden.

Schliesslich ist die SPK-SR dem Nationalrat betreffend die Erleichterungen, von denen Unternehmen profitieren können, wenn sie eine Datenschutzberaterin bzw. einen Datenschutzberater ernennen, gefolgt. Gemäss Medienmitteilung der Kommission können so die Selbstregulierung und das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen gestärkt werden.

 

Quellen: parlament.ch