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Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland (LiveKomm) veranstaltet gemeinsam mit der Stadt Dortmund am 1.-2. September 2022 die internationale Konferenz „Stadt nach Acht“. Auf der Fachkonferenz verknüpfen mehr als 100 nationale und internationale Expert:innen in 24 Panels und 3 parallelen Strängen ihr Wissen aus den Bereichen Kultur der Nacht, Stadtentwicklung, Gesundheit & Sicherheit und Nachtökonomie. Auch zahlreiche Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung diskutieren mit den Anwesenden mögliche Entwicklungspfade für die nächtliche Stadt von morgen.

Im Rahmen der Konferenz nimmt Philipp Schröder-Ringe an zwei Panels am 1.9.2022 teil:

Kein Vergnügen!? Bauplanungsrechtliche Einordnung von Clubs und Musikspielstätten

Sowohl die Diskussionen und Debatten, als auch das Engagement vieler verschiedener Akteure in den letzten Jahren haben Früchte getragen: der Themenkomplex Musikclub & Bauplanungsrecht ist endlich Gegenstand von Koalitionsverträgen, Entschließungsanträgen und Vollzugshinweisen auf (fach-)politischer Ebene. Trotz aller politischer Willensbekundungen ergeben sich in Bezug auf die Einordnung von Musikclubs als „Anlage für kulturelle Zwecke“ und „Vergnügungsstätte“ nach wie vor Schwierigkeiten auf verwaltungsrechtlicher Ebene und der konkreten (Stadtentwicklungs-)Praxis.

Im Rahmen des Panels werden sowohl  ein Überblick über den aktuellen Diskussions- und Umsetzungsstand  –  auch für das baujuristisch nicht geschulte Publikum –, als auch Hinweise und Perspektiven für eine neue Einordnung von Musikclubs im Städtebaurecht und der Stadtentwicklung, gegeben.

Schall & Lärm in Stadt –  Rechtliche Perspektiven

Im Rahmen des Panels wird ein kursorischer Überblick über die juristische Dimension von Schall und Lärm sowie Krach und Getöse in der Stadt gegeben und die einschlägigen Rechtsgrundlagen und Regelwerke vorgestellt.

Darauf aufbauend werden Perspektiven für eine sinnvolle Anpassung der TA Lärm präsentiert und mit Expert:innen diskutiert.

Tickets können hier erworben werden.