In seiner Stellungnahme vom 08.09.2020 verkündet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragte (EDÖB), dass das Datenschutzniveau in den USA trotz der Gewährung besonderer Schutzrechte für Datenübermittlungen aus der Schweiz nicht adäquat sei.
In seiner Mitteilung vom Dienstag, 08.09.2020 meldet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), dass der Verweis in der Staatenliste (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/62783.pdf) eines «angemessenen Datenschutzes unter bestimmten Bedingungen» für die USA gestrichen werde, dies gestützt auf das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Diese Aktualisierung geschah vor dem Hintergrund der jährlichen Überprüfung des Swiss-US Privacy Shields und dem Urteil des EU-Gerichtshof (EuGH), Mitte Juli, lesen Sie hierzu Rechtssache C-311/18 – Data Protection Commissioner vs. Facebook Ireland Ltd and Maximillian Schrems (Schrems II) und EU-US-Privacy Shield vom EUGH gekippt.
Quellen
- Pressemitteilung: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/aktuell/medien/medienmitteilungen.msg-id-80318.html
- Staatenliste: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/62783.pdf